IT Haftpflicht - Profi von Kassensoftware Kassen Software System

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Hiscox ist ein erfahrener und international tätiger Spezialversicherer für IT Risiken mit exzellentem Rating.

Vorumsätze,  d.h. Tätigkeiten beim Auftraggeber vor Versicherungsbeginn, sind für  alle Schadenereignisse während der Vertragslaufzeit mitversichert.

Keine  Sublimite (Unterversicherungssummen) für Vermögensschäden. Das heißt:  Keine Einschränkungen der Versicherungssummen im Kleingedruckten für  bestimmte Risiken.

Keine  Experimentier- und Erprobungsklausel: Versicherungsschutz besteht auch,  wenn ein Schaden auf nicht ausreichende Erprobung zurückzuführen ist.

Ansprüche aufgrund von Verstößen gegen Datenschutzgesetze mitversichert.
Kein  Virenausschluss: Die fahrlässige Übermittlung sich selbst  reproduzierender Codes (wie z.B. Viren, Würmern, Trojanischen Pferden)  ist mitversichert.

Novum: Mitversichert ist in bestimmten Bereichen auch die vertragliche Haftung.
Versichert  ist verschuldensunabhängig das Abweichen von der vereinbarten  Beschaffenheit von Sachen, Lieferungen oder Leistungen z.B. im Rahmen  von Service Level Agreements.

Der Auftraggeber ist auch geschützt, wenn Leistungen durch freie Mitarbeiter, Volontäre und Praktikanten erbracht werden.

Versicherungsumfang der IT-Haftpflichtversicherung  

Bei  der «IT-Haftpflicht» handelt es sich um eine spezifische Versicherung  für die IT- und Telekommunikationsbranche. Im Gegensatz zu herkömmlichen  Betriebshaftpflichtversicherungen
schützt sie den Auftragnehmer und den  Auftraggeber auch vor IT typischen reinen Vermögensschäden.
Umfassender Versicherungsschutz

Die  «IT-Haftpflicht» ist nach dem „All-Risk-Prinzip“ aufgebaut und bietet  dadurch einen umfassenden Versicherungsschutz. Durch die „offene  Deckung” sind alle Tätigkeiten und Leistungen
des IT-Experten  versichert, welche in den Versicherungsbedingungen nicht klar definiert  ausgeschlossen sind.
Leistung in bestimmten Fällen auch bei grober Fahrlässigkeit

Die  «IT-Haftpflicht» zahlt im in den Versicherungsbedingungen festgelegten  Umfang Schadenersatz bei leichter und vor allem auch bei grober  Fahrlässigkeit - selbst im Zusammenhang mit Urheberrechtsverletzungen.
Betriebsunterbrechung und Gewinnausfall

Die  «IT-Haftpflicht» bietet im in den Versicherungsbedingungen festgelegten  Umfang auch Versicherungsschutz für Schäden durch schlecht oder nicht  vollständig ausgeführte Aufträge.
So sind im Umfang auch  „Erfüllungsschäden” wie Betriebsunterbrechungen, Gewinnausfall bzw.  vergebliche Aufwendungen des Auftraggebers in Erwartung ordnungsgemäßer  Leistung abgesichert.
Leistungsverzögerung

Ein  besonderes Leistungskriterium ist auch die Zahlung von Schadenersatz  aufgrund von „Leistungsverzögerungen” für in den  Versicherungsbedingungen festgelegte Fälle,
auch wenn ein  geschäftskritisches Projekt (z.B. eine Softwareentwicklung oder  Softwareimplementierung) nicht im Zeitplan bleibt. Bezüglich der  Einschränkungen verweisen wir auf die Versicherungsbedingungen.
Tätigkeitsüberschneidungen mitversichert

Wenn  im Rahmen eines Auftrags für den Kunden auch Tätigkeiten als  Werbeagentur oder als Unternehmensberater ausgeführt werden, so sind  diese Leistungen ebenfalls im Rahmen der Besonderen Bedingungen von  exali versichert.
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