AGB der Firma TaylorCom Softwareentwicklung - Profi von Kassensoftware Kassen Software System

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma
TaylorCom Softwareentwicklung Limited

Sie erhalten eine auf Sie ausgestellte Lizenz,
sowie eine ordentliche Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer
und eine Installations- CD. Die Lieferung erfolgt generell per Post.
Lizenz gilt ausdrücklich für einen PC mit einem deutschen
Windowsbetriebsssystem.

Lizenzkontrolle und Lizenzüberschreitung

Die Software überwacht und begrenzt die Nutzung technisch
dem Volumen nach. Die technische Möglichkeit einer Übernutzung
oder Umgehung berechtigt nicht dazu, diese auszuüben.
Lizenzüberschreitung müssen nachgekauft werden.


Für die Beschaffenheit und Funktionen der von der TaylorCom
Softwareentwicklung Ltd. entwickelte Software abschließend maßgeblich.
Bei Unsicherheiten kann die vorhandene Demo Software
unter www.winlager.de geladen werden.
Wir verkaufen nur an Händler bzw. Unternehmen (B2B = Business to Business).
Registrierung der Software unter  
siehe http://www.winlager.de/Passwortanforderung.pdf

                                                                      
§ 1 Geltung der AGB

Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund
dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart
werden. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn Ge-
genbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf eigene Geschäfts-
bzw. Einkaufsbedingungen erfolgen.
Solchen Gegenbestätigungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

Abweichungen von diesem Geschäftsbedingungen sind nur wirksam,
wenn sie schriftlich vereinbart oder schriftlich durch uns bestätigt werden.

Unsere Angebote sind ausschließlich für den gewerblichen Bedarf von Handel,
Handwerk, Industrie und Gewerbe.
Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. gesetzlicher MwSt.

§ 2 Angebot oder Vertragsschluß

2.1.
Angebote sind - auch in Prospekten, Anzeigen usw. - freibleibend
und unverbindlich. Dies gilt auch hinsichtlich der Preisangaben.
Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte
und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich,
wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
Änderungen im Zuge des technischen Fortschrittes bleiben vorbehalten.

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur mit unserer schriftlichen
Bestätigung wirksam. Unsere Verkaufsangestellten sind nicht befugt,
mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben,
die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

2.2.
Der Kunde erwirbt von TaylorCom Softwareentwicklung Ltd. die im Angebot
näher bezeichnete Standardsoftware einschließlich der zugehörigen
Anwenderdokumentation in elektronischer
Form (soweit vorgesehen) unter den vereinbarten Nutzungsbedingungen.
Die Software wird lizenziert, nicht verkauft!

2.3.
Die Software wird auf einem Datenträger aufgezeichnet und in ausführbarer
Form als lauffähiges Maschinenprogramm im Objektcode und soweit vorgesehen
einschließlich einer Bedienungsanleitung (Benutzungsdokumentation
oder Online-Hilfe)  und der Installationsanleitung geliefert.
Die Bedienungsanleitung und die Installationsanleitung
können dem Kunden auch elektronisch zur Verfügung gestellt werden.

2.4.
Die Beschaffenheit und Funktionen der von der TaylorCom
Softwareentwicklung Ltd. entwickelten Software ist abschließend maßgeblich.
Eine davon abweichende Beschaffenheit schuldet TaylorCom Softwareentwicklung
Ltd. nicht. Bei Unsicherheiten kann die vorhandene Demo Software unter
www.winlager.de geladen werden.

Bestandteil der vereinbarten Beschaffenheit ist auch die Nutzung auf
einer von TaylorCom Softwareentwicklung Ltd. freigegebenen
Software- und/oder Hardware-Umgebung.
Eine davon abweichende Beschaffenheit schuldet
TaylorCom Softwareentwicklung Ltd. nicht.

2.5.
Eine über die Mängelbeseitigung innerhalb der Gewährleistungszeit von sechs
Monaten im B2B Bereich hinausgehende Wartungsleistung an der Software
erfolgt nur auf Grundlage eines separat abzuschließenden Softwarepflegvertrages,
auf den die Besondere Bedingungen für die Erbringung von
Serviceleistungen der TaylorCom Softwareentwicklung Ltd. Anwendung finden.
Bei Reklamationen muß das Kaufdatum mit einer Rechnung nachgewiesen werden.
Der reklamierte Artikel muß zusammen mit einer Kopie der Rechnung,
ausreichend frankiert per RMA Formular, eingeschickt werden.

2.6.
Den Einsatz von Reports (Bons, Lieferscheine, Rechnungen usw.) als
Entwurfswerkzeug ermöglicht dem Anwender die einfache Gestaltung
benutzerdefinierter Layouts und Datenbankabfragen mit beliebiger
Selektion von Daten aus.
Entsprechende Vorlagen liegen im Verzeichnis \Lag3000\Doc  Dateiendung *.lst
Das 254 seitige Handbuch liegt unter \Lag3000\html\designer.pdf
Beschaffenheit und Richtigkeit der Reports schuldet
TaylorCom Softwareentwicklung Ltd. nicht.
Alle Reports Din A4 Rechnungen, Lieferscheine, Bons usw. werden über einen
Druckertreiber zum Drucker gesendet.
D. H. es muss der richtige Herstellerdruckertreiber installiert sein.

2.7.
Sie haben 30 Tage Setup Support. Über einen Wartungsvertrag kann
der Support verlängert werden.
Ein Wartungsvertrag ist keine Pflicht. Auch ohne Wartungsvertrag können
Sie die üblichen, kostenlosen SUPPORT-Kanäle nutzen.
per eMail: support@winlager.de

2.8 Nutzungs- und Verwertungsrechte

In dem Sie diese Software nutzen, sind Sie damit einverstanden,
sich an die Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung (“Vereinbarung”) zu halten.
Abhängig von den Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt Ihnen die
TaylorCom Softwareentwicklung Ltd.
eine limitierte, persönliche, nicht-transferierbare,
und nicht-weiterlizenzsierbare Lizenz zur Nutzung dieser Software.

Mit Erwerb einer gültigen Lizenz sind Sie berechtigt, eine Installation
auf einem SharePoint (Web-) Front-End Server vorzunehmen.
Wollen Sie diese Software auf mehreren SharePoint (Web-) Front-End
Servern installieren, so müssen Sie pro Installation auf einem
SharePoint (Web-) Front-End Server eine Lizenz erwerben.

Sie dürfen die Software nur für Archivierungszwecke kopieren.
Die registrierte Version darf NICHT an andere Personen als den Lizenznehmer
verteilt oder anderweitig z.B. Vermietung in den Umlauf gebracht werden.
Ein Verleih, ein Weiterverkauf, eine Vermietung oder eine Weiterlizenzierung
der Software ist strengstens untersagt. Es ist untersagt, Zugangskennungen,
Passwörter und Lizenzschlüssel für die Software an Dritte weiterzugeben
oder diese für Dritte zugänglich zu machen. Die Software muss in der
von der TaylorCom Softwareentwicklung Ltd. freigegebenen Betriebssystemumgebung
und unter den empfohlenen Hardwarevoraussetzungen eingesetzt werden.
Eine Vervielfältigung des evtl. mitgelieferten Benutzerhandbuchs und
sonstiger Dokumentation und Unterlagen (Begleittexte, mitgelieferte Bilder, etc.)
ist nicht zulässig und verstößt gegen die Bestimmungen des Urheberrechts.



§ 3 Preise

Die von uns angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich Mwst.- Verpackungs-
und Versendungskosten.
Wenn keine andere Zahlungsmodalität schriftlich vereinbart wird,
liefern wir per Nachnahme auf Kosten des Auftraggebers.

Unsere Angebote sind ausschließlich für den gewerblichen
Bedarf von Handel, Handwerk, Industrie und Gewerbe.

Soweit zwischen Vertragsschluß und Lieferdatum mehr als vier
Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung gültigen Preise.

§ 4 Lieferzeiten

Liefertermine und -fristen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen
Vereinbarung und sind stets unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas
anderes vereinbart wird. Alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt
richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung an uns.
Teillieferungen sind zulässig.

§ 5 Versand- oder Gefahrübergang

Der Versand erfolgt auf Gefahr und Kosten des Käufers. Die Gefahr geht
auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport
ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versen-
dung unser Lager verlassen hat.
Auch der Rückversand erfolgt auf Gefahr und Kosten des Käufers.
Für jegliche Art von Reperaturfällen und Rückversand ist eine
RMA-Nummer von uns zu beantragen.
Umtausch und Rücknahme bzw. Rückversand der bestellten Produkte
kann nur mit ausdrücklicher
Zustimmung der TaylorCom Softwareentwicklung Limited erfolgen.

Wird der Versand ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich gemacht,
geht die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft
an den Käufer auf diesen über.

Bei entsprechendem schriftlichen Auftrag des Käufers werden Lieferungen
in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert.

Liefertermine und Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindliche
zeitliche Orientierungshilfen, es sei denn, dass sie ausdrücklich als
fixe Termine schriftlich vereinbart sind. Ich behalte mir vor,
die Spezifikationen des Lizenzproduktes z. B. an technische Entwicklungen,
Gesetzesänderungen oder künftige marktliche Anforderungen anzupassen.
Quellcodes sind nicht Bestandteil der Lieferung.
Gleiches gilt für individuelle Anpassungen oder Erweiterungen der Software.
Wir gewährleisten den einwandfreien Lauf der Software nur auf den
von uns freigegebenen Betriebssystemen (alle 32/64 Bit).

Mangels gegenteiliger Weisung bestimmen wir den Spediteur oder Frachtführer.
Kosten des Versandes gehen zu Lasten des Käufers.
Versand ins Ausland: Die Ware wird nur auf ausdrückliche Weisung des
Käufers versichert. Software unter 500 EURO wird unversichert versandt.
Sobald Hardware mitbestellt wird, werden Pakete mit 500 EURO versichert.



§ 6 Gewährleistung

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel
bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf:

- betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß / unsachgemäßen Gebrauch
- Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Kunden
- Reports, wie Bons, Rechnungen und Kassenberichte
- Betrieb mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluss an
ungeeignete Stromquellen / Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte
Überspannungen / Feuchtigkeit aller Art / falsche oder fehlerhafte Programm-,
Software- und/oder Verarbeitungsdaten sowie jegliche Verbrauchsteile,
es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht
ursächlich für den gerügten Mangel sind.

Bei Windows-Updates oder Virenscanner-Updates können wir nicht garantieren,
dass unsere Software noch funktioniert.
Wir sind stehts bemüht Sie auf dem aktuellen Stand zu halten,
aber bei gewissen Updates kann es passieren, dass unsere Software
nicht mehr funktioniert. In einem solchen Fall müssen Sie solange warten,
bis wir ein Update parat haben, natürlich nur zum jeweiligen Wartungsvertrag.

TaylorSoftware ist nicht für folgende Länder geeignet.
Italien ab 01.01.2014, Österreich ab 30.12.2015
Alt-Kunden arbeiten auf eigende Gefahr.

Die TaylorCom Ltd. gewährleistet, dass die Vertragsprodukte nicht mit
Mängeln, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört,
behaftet sind. Die Herstellung der Vertragsprodukte erfolgt mit der
gebotenen Sorgfalt.
Die Parteien sind sich jedoch darüber bewusst, dass es nach dem Stand
der Technik nicht möglich ist,
Fehler der Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.
Wir erteilen zu keinem Zeitpunkt eine Garantie, es sei denn,
das Wort *Garantie* wird ausdrücklich benannt.
Software wird generell unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung geliefert.
WIR SCHLIESSEN ALLE GESETZLICHEN GARANTIEN AUS, EINSCHLIESSLICH DER
GARANTIEN DER HANDELSÜBLICHKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK,
FACHMÄNNISCHEN BEMÜHUNGEN UND NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER.
Gewährleistungszeit von sechs Monaten im B2B Bereich.


Sind Sie als Kaufmann anzusehen, setzen die Mängelansprüche voraus,
dass Sie Ihren gesetzlichen
Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen sind.
Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist
TaylorCom Softwareentwicklung Ltd. hiervon
unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen.
Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von
zwei Wochen erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige
Absendung der Anzeige genügt.
Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht haben
Sie offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung)
innerhalb von zwei Wochen ab Lieferung schriftlich
anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige
Absendung der Anzeige genügt.
Versäumen Sie die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige,
ist die Haftung von TaylorCom Softwareentwicklung Ltd.
für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.

Im Falle einer Auftragsprogrammierung nimmt der Auftraggeber die
Programmteile zum Übergabezeitpunkt ab.
Die Gefahren aus der Benutzung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Auch bei Verwendung der Programmteile im Rahmen einer
Funktionsprüfung durch oder mit Beteiligung des Auftraggebers
vor dem Übergabezeitpunkt, geht die Haftung auf den Auftraggeber über.
Die TaylorCom Softwareentwicklung Ltd. übernimmt keine Haftung für
offensichtliche oder versteckte Fehler, auch nicht für solche,
die erst im nachhinein zu einer fehlerhaften Ausführung
der Programmteile führen.
Auftraggeber ist damit einverstanden, dass jegliche
Sonderprogrammierungen nicht dem Werkvertrag unterliegt.  

Support kann über einen Wartungsverträge (freiwillig) nach der
Gewährleistung verlängert werden.

Es besteht keine Gewährleistung auf kostenlose Updates.
Den Service "kostenlose Updates" gibt es ab Kaufdatum: 01.01.2016
Kostenlose Updates stehen einen zu, wenn nach Lieferdatum und einer
14 tägigen Registrierung der Software
unter http://www.winlager.de/Passwortanforderung.pdf erfolgt.

Sie sind nicht übertragbar. Unabhängig davon gibt die TaylorCom Ltd.
etwaige weitergehende Garantie- und Gewährleistungszusagen der
Hersteller in vollem Umfang an den Kunden weiter,
ohne dafür selbst einzustehen. Defekte Hardware mit Garantiekarte
muss direkt mit dem Hersteller abgewickelt werden.

Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Serien-Nummer,
Typenbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder
unleserlich gemacht werden.

Wir macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es nach dem Stand der
Technik nicht möglich ist, Computer -Programme so zu entwickeln,
dass diese unter allen erdenklichen Bedingungen fehlerfrei arbeiten.
Gegenstand einer jeden Gewährleistung ist die TaylorCom Software,
die im Sinne der Programmbeschreibung grundsätzlich brauchbar ist.
Es wird keine Gewähr dafür übernommen, dass Programmfunktionen den
Anforderungen des Bestellers genügen
und für ein bestimmtes Vorhaben geeignet sind.
Sofern nicht schriftlich zugesichert übernimmt TaylorCom
keine Garantie für die einwandfreie Zusammenarbeit mit
anderen Programmen oder Hardware sowie Hardware-Komponenten.
Bei den Angaben auf der Homepage von TaylorCom, sowie bei der
Programmdokumentation handelt es sich um eine Beschreibung
der Funktionen, nicht um zugesicherte Eigenschaften.
Bei Softwareprodukten übernimmt TaylorCom - auch bei
bestimmungsgemäßem Einsatz - keine Haftung für Schäden an Computern,
Daten oder anderer Software, die nicht eindeutig auf das
erstellte Softwareprodukt zurückzuführen sind.


Fehler müssen dokumentiert werden, damit eine ordendliche Nachbesserung
erfolgen kann.
Es reicht nicht aus... "Fehler im Programm" zu schreiben.
Ansonsten verfällt der Anspruch. Fehlerbeschreibungen
m ü s s e n  (per Post) schriftlich zugesandt werden.
Selbstverschuldete Fehler werden in Rechnung gestellt.
Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Erst bei endgültig
fehlgeschlagener Nachbesserung oder Nachlieferung können sonstige
Gewährleistungsansprüche, insbesondere Wandlung oder Minderung,
geltend gemacht werden. Wartungsverträge können (müssen nicht)
nach der Gewährleistung verlängert werden.

Für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Datenbeständen in
gespeicherter oder gedruckter Form kann keine Gewähr übernommen werden.
Sofern im Einzelfall durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung dennoch
eine Gewähr übernommen wird, bezieht sich diese nur auf die Richtigkeit
des Datenbestandes zur Zeit der Lieferung.

Bei kundenspezifischen Programmieraufträgen beträgt die
Gewährleistungsfrist von 2 Wochen.
Auf kostenlose Updates gibt es keine Gewährleistung.

Sofern Dateien und Informationen von Dritten
(Behörden oder sonstigen privaten oder öffentlichen
Auskunftsstellen) stammen und durch uns übernommen werden,
wird eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit
nicht übernommen.

Die Firma TaylorCom Softwareentwicklung Limited, übernimmt keine Haftung
für den Gebrauch oder Missbrauch seiner Software,
sowie daraus resultierender Schäden.

Ein Vertrieb auf Shareware-CDs und Beilage-CDs von
Zeitschriften ist nur gestattet, wenn Sie dies vorher
schriftlich an o.g. Adresse mitteilen und das Einverständnis erhalten.
Voraussetzung für den Vertrieb ist,dass die Software
in seiner Gesamtheit weitergegeben wird.
Die Weitergabe von lediglich einzelnen Programmdateien ist nicht gestattet.
Ferner ist es nicht gestattet, die Programme und die
mitgelieferte Dokumentation (ggf. Online Doku)
zu verändern, zu disassemblieren, zu manipulieren.
Die Firma TaylorCom Softwareentwicklung Limited übernimmt
keine Haftung für Fehler, die aus unsachgemäßer Benutzung
der Software resultieren.

Für Probleme, die durch interne Programmfehler entstehen,
wird ebenfalls nicht gehaftet.
Der Einsatz der Programme geschieht
auf alleinige Verantwortung des Endanwenders.

Datevschnittstelle (ist Freeware) wird nicht Supportet.
Für Datev gibt es keine kostenlosen Updates.
Datev ist nicht Bestandteil des Kaufvertrages.
Anpassungen sind kostenpflichtig.
Datev DLL kann unter ..... geordert werden.
http://www.datev.de/dpiforms/ShowForm.do?formid=4102&mailto=
schnittstellenberatung@datev.de


Das Datenbanksicherungsprogramm ist Freeware wird nicht Supportet.
Sie können aber mit jeden ZIP Programm die Datenbank sichern.

Jede Programmänderung bzw. Programmierung ist kostenpflichtig.

Beim Kauf der Netzwerkversion muss ein funktionierenden Netzwerk
wie Rechtevergabe, Netzgeschwindigkeit usw. vorhanden sein.
Eine erneute Netzwerkinstallation z. B.
Serverwechsel erfordert einen Wartungsvertrag.

Beim Kauf des Filialmanager muss ein funktionierenden Netzwerk
wie Rechtevergabe, Netzgeschwindigkeit und offener
Routerport 3306  (für MySQL Datenbank) usw. vorhanden sein.
Hierfür ist der Käufer selbst verantwortlich.     

6.1 Ist der Anwender Kaufmann, ist die Gewährleistung ausgeschlossen,
   wenn er seiner     2 wöchigen Untersuchungs-  
   und Rügepflicht nach § 377 HGB nicht nachgekommen ist.

6.2 Der Anwender ist nicht berechtigt, Mängel selbst zu
   beseitigen und Ersatz der hierfür erforderlichen
   Aufwendungen zu verlangen.

6.3 Da wir keine Epsonprodukte in unserem Portfolio haben und auch
   keinen Support für  Epsonprodukte bereitstellen,
   können Sie unter
   http://www.epson.de/de/de/viewcon/corporatesite/support
   weiter Informationen erhalten.

   Sollte Ihr Epson-Bondrucker keine Testseite ausdrucken
   dann sollten Sie sich mit der Epson Hotline unter
   Tel. 030 300 190 573  in Verbindung setzen.



§ 7 Haftung

Die Haftung bzw. Schadensersatz wird auf den Kaufpreis
(nur Software) begrenzt.

UNTER KEINEN UMSTÄNDEN HAFTET TAYLORCOM SOFTWAREENTWICKLUNG LTD:
IHNEN GEGENÜBER ODER GEGENÜBER SONSTIGEN PERSONEN FÜR SCHÄDEN
AUS ENTGANGENEM GEWINN,
FÜR MITTELBARE ODER BESONDERE SCHÄDEN ODER NEBEN- ODER FOLGESCHÄDEN,
ODER AUF SCHADENSERSATZ AUFGRUND VON FAHRLÄSSIGKEIT
JEGLICHER ART, INSBESONDERE SCHADENSERSATZ FÜR ARBEITSUNTERBRECHUNG,
DATENVERLUST, AUSFALL ODER FEHLFUNKTION VON COMPUTERN ODER FÜR
IRGENDWELCHE SONSTIGEN SCHÄDEN ODER VERLUSTE. IN KEINEM FALL HAFTET
TAYLORCOM SOFTWAREENTWICKLUNG LTD FÜR SCHÄDEN, DIE DAS VON IHNEN
BEZAHLTE ENTGELT ÜBERSTEIGEN, SELBST WENN
TAYLORCOM SOFTWAREENTWICKLUNG LTD AUF DIE MÖGLICHKEIT
DERARTIGER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.

Schadensersatzansprüche verjähren mit Ablauf von sechs Monaten
seit Lieferung bzw. Erbringung der Serviceleistungen.


Mängel sind durch den Käufer unverzüglich, spätestens innerhalb
von 14 Tagen nach Eingang der Ware, schriftlich mitzuteilen.
Versteckte Mängel, die innerhalb dieser
Frist nicht entdeckt werden, müssen unverzüglich nach
Entdeckung mitgeteilt werden.
Mangelhafte Liefergegenstände sind vom Käufer
auf eigene Kosten an uns zu senden.
Erfolgt die Mängelrüge zu Recht, erstatten wir dem
Käufer die durch eine übliche Versendung mit der Deutschen Post AG oder
einem vergleichbaren Unternehmen entstehenden Kosten.
Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt
jedwede Gewährleistungsansprüche uns gegenüber aus.
Wir stehen dem Käufer nach bestem Wissen zur Erteilung von Auskunft
und Rat über die Verwendung unserer Erzeugnisse zur Verfügung.
Wir haften hierfür jedoch nur dann, wenn hierfür
ein besonderes Entgelt vereinbart wurde.


Im übrigen haften wir unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit auch unserer gesetzlichen Vertreter
und leitenden Angestellten.
Für das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen haften
wir nur im Umfang der Haftung für anfängliches
Unvermögen nach dem voranstehenden Satz.

Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur, sofern eine Pflicht
verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks
von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).
Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftungsbeschränkung
für anfängliches
Unvermögen nach dem obigen Absatz dieser Haftungsregelung
entsprechend heranzuziehen.

Falls der Käufer verlangt, daß Gewährleistungsarbeiten an
einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden,
können wir diesem Verlangen entsprechen, wobei unter
die Gewährleistung fallende Teile nicht berechnet werden,
während Arbeitszeit und Reisekosten zu unseren Standardsätzen
zu bezahlen sind. Eine Haftung für übliche
Abnutzung ist ausgeschlossen.
Bei Nichtbefolgung unserer Benutzungsanweisung
und Veränderungen an Produkten, die nicht den
Original-Spezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung.

Ohne unsere schriftliche Zustimmung sind Ansprüche,
die sich gegen uns richten, nicht abtretbar und
können nur vom Käufer geltend gemacht werden.

Alle Designvorlagen wie Rechnungen, Bons, Lieferscheine,
Kassenberichte sind reine Beispielvorlagen.
Diese Beispielvorlagen müssen  individuell gestaltet werden.
Alle Beispielvorlagen z. B. Rechnungen sind auf Richtigkeit
und Vollständigkeit zu prüfen.
Alle relevanten Daten wie Steuernummer, Mehrwertsteuer usw.
müssen laut Finanzamt vorhanden sein.
Für die Sicherung der auf Festplatten gespeicherten Daten bzw.
deren Löschung ist der Käufer selbst verantwortlich.
Unterlagen, die mit Hilfe der Kassensoftware erstellt worden sind,
müssen für die Dauer der Aufbewahrungsfrist (10 Jahre)....
jederzeit verfügbar, unverzüglich lesbar und maschinell auswertbar
aufbewahrt werden (lt. §147, Abs. 2 der Abgabenverordnung).


Grundsätzen ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchhaltung  und den
Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler
Unterlagen (GDPdU). Hierfür ist der Käufer selbst verantwortlich.

Die Software wird mit größter Sorgfalt entwickelt, aber dennoch ist
es nach dem heutigen Stand der Technik nicht möglich,
eine absolut fehlerfreie Software zu produzieren.


§  8. Vereinbarung über Rücksendekosten / Erstattung von Zahlungen
im Falle des Widerrufs B2B (Business-to-Business)*

Unsere Angebote sind ausschließlich für den gewerblichen Bedarf
von Handel, Handwerk, Industrie und Gewerbe (B2B).

Das gesetzliche Widerrufsrecht gilt nicht für Handel, Handwerk,
Industrie und Gewerbe -
Amtsgericht Münster (Aktenzeichen: 6 C 4090/06).


§  9. Widerrufsrecht und Widerrufsfolgen
a) Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht besteht grundsätzlich nicht bei: CDs, DVDs,
CD-Roms, Software, Softwarelizenzen und Videos, welche vom Verbraucher
entsiegelt wurden.
Auch bei Waren, die nach Kundenspezifikationen gefertigt wurden, z.B.
auf Kundenwunsch gefertigte PC-Systeme oder Bundles,
ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen.
Verkauf an Firmenkunden (B2B) , Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen!

Unsere Angebote sind ausschließlich für den gewerblichen Bedarf
von Handel, Handwerk, Industrie und Gewerbe.
Das gesetzliche Widerrufsrecht gilt nicht für Handel, Handwerk,
Industrie und Gewerbe -
Amtsgericht Münster (Aktenzeichen: 6 C 4090/06).


§ 10 Eigentumsvorbehalt

Bis zur Erfüllung sämtlicher zum Zeitpunkt der Lieferung bestehender
oder später entstehender Forderungen aus diesem Vertragsverhältnis,
die unsgegen den Käufer zustehen,behalten wir uns das
Eigentum an den gelieferten Waren vor.

Verarbeitung und Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller,
jedoch ohne Verpflichtung für uns.
Er lischt das (Mit-)Eigentum durch Verbindung, so wird bereits
jetzt vereinbart, daß das (Mit)Eigentum des Käufers an der
einheitlichen Sache wertanteilsmäßig nach dem Rechnungswert
auf uns übergeht.
Der Käufer verwahrt unser (Mit-)Eigentum unentgeltlich. Ware,
an der dem Verkäufer (Mit-)Eigentum zusteht, wird im folgenden
als Vorbehaltsware bezeichnet.

Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr zu verarbeiten oder zu veräußern,
solange er sich nicht im Verzug befindet.
Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.

Die aus dem Weiterverkauf oder aus einem sonstigen Rechtsgrund
bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen einschließlich
sämtlicher Saldoforderungen
aus Kontokorrent tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber
in vollem Umfang an uns ab.
Der Käufer ist bereits jetzt widerruflich ermächtigt, die an uns
abgetretenen Forderungen für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen.
Auf unsere Aufforderung hin hat der Käufer die Abtretung offenzulegen,
die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen vorzulegen.

Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Käufer auf unser
Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen.
Die hierdurch entstehenden Kosten trägt der Käufer.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug -
sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und
ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers
gegen Dritte zu verlangen.
In der Zurücknahme sowie in der Pfändung in der
Vorbehaltsware liegt - so- weit nicht das Verbraucherkreditgesetz
Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag.

§ 11 Zahlung

Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, sind unsere
Rechnungen ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig.
Wir sind berechtigt,
trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers, nach denen Zahlungen
zunächst auf dessen älteren Schulden
anzurechnen sind, die Zahlung zunächst auf die Kosten,
dann auf die Zinsen und zuletzt auf die
Hauptforderung anzurechnen.

Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, ab dem Zeitpunkt
des Verzuges Zinsen in Höhe von 6 % über dem Basiszinssatz
zu berechnen.

Es wird vereinbart, daß wir für jede Mahnung, deren Kosten vom
Käufer zu tragen sind, eine pauschalen Mahnkostenbetrag von
EUR 10,00 erheben können.

Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt,
insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt,
oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit
des Käufers in Frage stellen, so sind wir berechtigt,
die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn wir Schecks
angenommen haben. Im übrigen sind wir in diesem Falle berechtigt,
Vorauszahlungenoder Sicherungsleistungen zu verlangen.

Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung,
auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden,
nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt
wurden oder unstreitig sind.

Wir sind berechtigt, die Bezahlung während des Vertragsverhältnisses
und innerhalb der gesetzlichen Zeit der Währungsumstellung
nach eigener Wahl und unter Berücksichtigung der
gesetzlichen Bestimmungen entweder in Euro
zu verlangen.

§ 12 Schutz- und Urheberrechte

Der Käufer ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich
zu unterrichten, falls er Kenntnis einer Verletzung von
gewerblichen Schutz- oder
Urheberrechten durch ein von uns geliefertes Produkt erhält.
Die Regelung solcher Ansprüche und die Verteidigung des Käufers gegen
Ansprüche des Rechtsinhabers wird durch uns auf eigene Kosten geregelt,
soweit die Verletzung unmittelbar durch ein
von uns geliefertes Produkt entstanden ist. Wir sind grundsätzlich bemüht,
dem Käufer das Recht zur Benutzung des Produktes zu verschaffen.

Falls dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen nicht möglich ist,
sind wir nach eigener Wahl berechtigt, das Produkt so abzuändern,
daß das Schutzrecht nicht verletzt wird,
oder das Produkt zurückzunehmen und den Kaufpreis abzüglich einer
Nutzungsentschädigung zu erstatten.

Hat der Käufer das von uns gelieferte Produkt verändert oder in ein
System integriert oder haben wir aufgrund der Anweisungen des Käufers das
Produkt so gestaltet, daß hieraus Verletzungen von Schutzgesetzen
resultieren, ist der Käufer verpflichtet,
uns gegenüber Ansprüchen des Inhabers des verletzten Rechtes zu
verteidigen und freizustellen sowie die uns sonst entstehenden
Schäden zu ersetzen.

Unsere Programme und die dazugehörenden Dokumentationen sind für den
Eigengebrauch des Käufers, der eine einfache, nicht
übertragbare Lizenz erhält, bestimmt. Ohne unsere vorherige
schriftliche Einwilligung darf der Käufer weder Programme noch
Dokumentationen Dritten zugänglich machen.
Kopien dürfen lediglich für Archivzwecke, als Ersatz oder zur
Fehlersuche angefertigt werden.
Eine Haftung oder ein Kostenersatz durch uns für solche
Kopien ist ausgeschlossen.
Sofern Originale einen auf den Urheberrechtsschutz hinweisenden
Vermerk tragen, ist dieser durch den Käufer auch
auf Kopien anzubringen.

§ 13 Datenschutz

Personenbezogene Daten des Kunden werden nur erhoben,
verarbeitet oder genutzt, sofern der Betroffene eingewilligt
hat oder das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bzw.
eine andere Rechtsvorschrift es anordnet oder erlaubt.

Daneben dürfen wir personenbezogene Daten, die erforderlich sind um ein
Vertragsverhältnis einschließlich seiner inhaltlichen Ausgestaltung
zu begründen oder zu ändern, verarbeiten und nutzen,
soweit dies zur Beratung des Kunden, zur Werbung, und zur
Marktforschung für eigene Zwecke erforderlich ist und kein
Grund zu der Annahme besteht daß ein entgegengesetztes
Interesse des Kunden gegeben ist oder dieser in die Speicherung und
Nutzung eingewilligt hat.

§ 14 Zusatzbedingungen/Update-Service

Updates werden nur mit Passwörter zu verfügung gestellt.
Diese müssen per Formular angefordert werden.
http://www.winlager.de/Passwortanforderung.pdf
Die Lieferung von Updates erfolgt im Rahmen unserer Verfügbarkeit.
Wir sind bemüht, eine entsprechende Liefermenge von Seiten
unseres Lieferanten zur Verfügung zu halten.
Falls aus von uns nicht zu vertretenden Gründen ein Update-Service
vorzeitig eingestellt werden muß,
sind wir zum Rücktritt vom Vertrage berechtigt.
Sollten dennoch Schadensersatzansprüche gegen uns bestehen, sind diese
auf Fälle der groben Fahrlässigkeit und des Vorsatzes beschränkt.
Der Käufer ist im Rahmen der Schadensminderungspflicht gehalten,
sich benötigte Datenbestände und Updates
auf andere zumutbare Weise zu beschaffen.

Der Kunde muss sich selbstständig über neue Updates
informieren und installieren.
Updates:
QuickKasse: http://www.winlager.de/upqkasse.exe
Lager3000:  http://www.winlager.de/csupdate.exe
Auftrag:    http://www.winlager.de/upauftrag.exe


Haftung für Folgeschäden sind ausgeschlossen. Die Haftung bzw.
Schadensersatz wird auf den Kaufpreis (nur Software) begrenzt.
Programmänderungen berechnen wir Stundenweise a' 55 EURO
pro Std. zzgl. Mwst.
Bei kundenspezifischen Programmieraufträgen gelten nur schriftliche
Vereinbarung die in Form von schriftliche Aufträgen.
Aufräge werden nur gegen Vorkasse entgegengenommen.
Überweisung gilt als Auftragsbestätigung.





§ 15 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist unser Hauptgeschäftssitz in London. Sofern der Käufer
Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört,
ist Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten unser Geschäftssitz.
Wir sind in diesem Fall jedoch auch berechtigt, unsere Ansprüche
bei den Gerichten des allgemeines Gerichtsstandes des
Käufers geltend zu machen. Ein etwaiger ausschließlicher
Gerichtstand bleibt unberührt.

Die gesamten Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden unterliegen
ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Verweist dieses Recht auf ausländische Rechtsordnungen,
sind solche Verweisungen unwirksam. Die Anwendung des
UN-Kaufrechts (UNCITRAL) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Erfüllungsort ist Bad Oeynhausen.
Gerichtsstand für beide Teile ist 32549 Bad Oeynhausen.
Wir sind  jedoch berechtigt, nach unserer Wahl eigene Ansprüche
an den Gerichtsstand meines Partners geltend zu machen.
Ist mein Vertragspartner kein Vollkaufmann,
gilt die gesetzliche Regelung.

Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden
gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer
Parteien maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.


§ 16 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen nichtig,
unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, so wird hiervon
die Wirksamkeitaller sonstigen Bestimmungen oder
Vereinbarungen nicht berührt.
Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame
Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten
am nächsten kommt.
Dies gilt entsprechend für ergänzungsbedürftige Lücken.

Bei Audio-, Videoaufzeichnungen, Software und Computerspielen:
Hier sind Widerruf und Ruckgabe gema? § 3 Abs. 2 Ziffer 1 FernAbsG nicht
moglich, wenn die gelieferten Datentrager vom Kunden entsiegelt worden
sind.

§ 17 Weiterverkauf von Erworbenen Lizenzen

Im Allgemeinen ist Weiterveräußerung der TaylorCom Softwareentwicklung
Limited Lizenzen untersagt.
Auch bei einem Betriebsübergang kann die Software
nicht übertragen werden.
Landgericht München I, Aktenzeichen 7 O 23237/05
und Oberlandesgericht München, Aktenzeichen 6 U 1818/06.

Wer Software-Lizenzen trotzdem veräußert,
der hat nicht nur mit Unterlassungsansprüchen zu rechnen.


Es ist nach deutschem Recht natürlich möglich,
Software zu versteigern oder gebraucht zu kaufen.
Der Lizenznehmer steht auf der org. Rechnung und kann nicht
übertragen werden.
Allerdings muss dann vom alten zum neuen registrierten Benutzer ein
so genannter "Lizenztransfer" durchgeführt werden,
den wir mit 199 EUR bei der Einzelplatzversion und 999 EUR
bei der Client\Server Version in Rechnung stellen.

Die Lizenz wird dann Freigeschaltet.



§ 18 Support
Alle TaylorCom Produkte werden mit einem 30-Tage Service und  
Installations-Support ausgeliefert.
In diesem Zeitraum können Sie Ihre Anfragen kostenfrei übermitteln.
Je nach Bedarf erhalten Sie einen Rückruf auf Ihre Anfrage,
eine schriftliche Antwort per E-Mail oder eine
kostenfreie Fernwartung (Teamviewer),
damit Ihre Aufgabenstellung zügig und schnell gelöst wird.
Die Fernwartung ist in der garantiezeit kostenlos.

Folgende Richtlinien sollen klare Verhältnisse sicherstellen,
damit jeder Kunde einen gleichwertigen Anspruch erhält und
sich die Standard-Support-Option klar
von anderen Dienstleistungs-Angeboten der TaylorCom abgrenzt.

(1) Der TaylorCom Service entscheidet in Ihrem Sinne welche Kontaktart
(Telefon, EMail, Fernwartung) sich zur zügigen Lösung
Ihrer Aufgabenstellung eignet.

(2) Der 30-Tage Service und Installations-Support bezieht
sich ausschließlich darauf,
dass der Betrieb und die Lauffähigkeit von unsere Software
sichergestellt ist. Ein Anspruch auf Anwender-Support, Fernwartungs-Support,
Telefon- oder EMail-Support ist nicht Teil der Standard Support-Option.

(3) Ein Anspruch auf Rückruf besteht nicht.
Die Antwortzeiten ergeben sich aus dem Serviceaufkommen
in der zuständigen Abteilung.
Ein Anspruch auf Lösung innerhalb eines festgelegten Zeitraumes besteht nicht.
Jedoch werden Anfragen selbstverständlich so schnell wie möglich beantwortet.

(4) Anfragen, die per E-Mail oder über die Webseite der TaylorCom
gestellt werden, werden auf den Anspruch der Standard-Support-Option
überprüft.
Nach Ablauf des Service und Installations-Supports besteht
kein Anspruch mehr auf  kostenlose Bearbeitung.
*** Beachten Sie bitte, eMails ohne Signatur (Adresse) werden
als Spammails eingestuft. ***
Forum http://www.winlager.de/phpBB2/index.php
Gerne bieten wir Ihnen auch individuelle auf Ihren Bedarf
zugeschnittene Supportverträge mit den von Ihnen
gewünschten SLA´s (Service Level Agreements) an.
Hardware-Support gilt nur für unsere Produkte.  


§ 18a  Digitales Handbuch
Zur Software existiert ein PDF Dokument in dem ein Schnelleinstig
beschrieben wird.
Für System Builder-Produkte steht kein kostenloser
Microsoft Support zur Verfügung.
Aktuelles Handbücher können im Startcenter unter
Menü "Handbücher" geladen werden.

Verkauf an Firmenkunden (B2B) , Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen!

Unsere Angebote sind ausschließlich für den gewerblichen Bedarf
von Handel, Handwerk, Industrie und Gewerbe.
Das gesetzliche Widerrufsrecht gilt nicht für Handel,
Handwerk,Industrie und Gewerbe - Amtsgericht Münster (Aktenzeichen: 6 C 4090/06).


§ 18b Reklamation / Transportschäden / Ausschlussfrist für Mängelanzeige

Reklamation innerhalb der ersten 14 Tage nach Zustellung.
Handelt der Kunde als Unternehmer, gilt hinsichtlich
des Prüfungsmaßstabes § 377.


§ 19 Updates

Irrtümer und Fehler bleiben ausdrücklich vorbehalten, die Angaben
oder Dateien erfolgen ohne Gewähr.
Die Angaben stellen nur Beschreibungen dar und enthalten
keine Garantie der Beschaffenheit der Produkte.
Das Risiko, das sich aus der Verwendung oder der
Leistung dieser Dateien ergibt,verbleibt bei Ihnen.

***  Programmänderungen behalten wir uns vor.
Update geschehen auf eigene Gefahr. ***
Lebenslange Updates gibt es ab dem Kaufdatum 01.09.2016
Update sind mit einen individuellen Passwort geschützt. Diese Passwörter
müssen über das Formular
www.winlager.de/Passwortanforderung.pdf beantragt werden.
Nur dann werden die Passwörter weitergegeben.

19.1 Andere als die vorstehend genannten Leistungen,
(wie z. B. Schulungen, Einweisungen,
individuelle Formularanpassung, Überprüfung von Datensicherungen
und Vor-Ort-Support) sind nicht Bestandteil des Vertrages,
diese erbringt TaylorCom im Rahmen ihrer
betrieblichen Möglichkeiten nach Stellung
eines Kostenvoranschlages gegen gesondertes Entgelt.


§ 20 Mitwirkungspflichten des Anwenders, Stammdatenpflege, Datensicherung

20.1 Der Anwender wird TaylorCom in angemessenem Umfang
bei der Erfüllung der vertraglichen Leistungspflicht kostenfrei unterstützen.

Dies beinhaltet folgende Pflichten des Anwenders:

· Der Anwender benennt TaylorCom einen im Umgang mit den
unterstützten Produkten geschulten,
 qualifizierten Mitarbeiter als Ansprechpartner.

· Sollten die von TaylorCom benannten Lösungsschritte seitens des Anwenders
 nicht umgesetzt werden können,
 so hat der Anwender für die Bereitstellung eines qualifizierten
 Dritten Sorge zu tragen.

· Bei Fehlermeldungen sind die aufgetretenen Symptome und die System-
 und Hardwareumgebung   detailliert zu benennen, ggf. unter Verwendung
 der von TaylorCom zur Verfügung gestellten Formulare.

· Der Anwender hat die zu einer angemessenen Abwicklung der
 Unterstützungsleistungen,   mittels Datenfernübertragung
 (Telefonleitung, Fax, E-Mail) erforderliche Infrastruktur zu
 beschaffen und funktionsfähig zu erhalten.

· Die von TaylorCom erhaltenen Programme sind laut Installationsdokumentation
 einzuspielen und die von TaylorCom mitgeteilten Vorschläge zur
 Fehlersuche und Fehlerbehebung sind einzuhalten.

· Die mitgeteilten Passwörter oder Zugangsnummern für die unterstützten
 Produkte oder die von TaylorCom zur Verfügung   
 gestellten Informationsdienste sind vertraulich zu behandeln und
 angemessen gegen Missbrauch zu sichern.

20.2 Der Anwender ist insbesondere verpflichtet, die ihm im Rahmen
    dieses Vertrages überlassenen Programme oder Programmteile
    unverzüglich zu prüfen und, sofern diese vertragsgemäß sind,
    unverzüglich einzuspielen, es sei denn, dies ist ihm aufgrund
    besonderer Umstände nicht zumutbar.
    In diesem Falle hat er TaylorCom unverzüglich zu informieren,
    dass er nicht den neuesten Programmstand der unterstützten Produkte
    einsetzt und die Gründe hierfür zu nennen.
20.3 Das Anpassen, Speichern, Sichern oder Verändern von Drittprogrammen
    nach Einspielen neuer Programmversionen, Anpassen oder Korrigieren
    der unterstützten Programme obliegt dem Anwender. TaylorCom ist im
    Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten gegen gesonderte Vergütung bereit,
    hierbei auch vor Ort mitzuwirken.

20.4 TaylorCom übernimmt im Rahmen dieses Vertrages keine Verantwortung
    für die Pflege der individuellen Daten des Anwenders.
    Der Anwender wird diese  Daten regelmäßig sichern, insbesondere vor
    jeder Supporthandlung, vor dem Ändern, Anpassen oder Ersetzen
    einer Programmversion durch TaylorCom.
    
20.5 Jeder Unternehmer ist für die Sicherheit seiner Daten selbst verantwortlich
    Laut der aktuellen Rechtsprechung ist jeder Unternehmer für die Sicherheit
    seiner Daten selbst verantwortlich (siehe §11 Bundesdatenschutzgesetz).
    Unter Nummer 7 zu § 9 des BDSG ist geregelt, dass Maßnahmen zum Schutz
    der Daten gegen zufällige Zerstörung oder Verlust dazu gehören.     



§ 21 Database & Quellcode

21.1 Datenbanken
TaylorCom Software kann mit verschiedenen Datenbanken arbeiten.
Diese Komponenten bzw. Datenbanken sind nicht Bestandteil
der Software, können jedoch kostenlos von folgenden
Internetseiten geladen werden:

MySql:    https://mariadb.com/de
Firebird: http://www.firebirdsql.org/


21.2 Quellcode
Quellcode ist OpenSource.
http://kassensoftwarelagersoftware.sourceforge.net
Quellcode wird in Lizenz vertrieben.


§ 22  Wartungsvertrag

Ein Wartungsvertrag (wenn verfügbar) ist keine Verländerung der Gewährleistung.
Die Softwarewartung soll die Software auf den jeweils neuesten
freigegebenen Stand bringen. Dieses geschiet über die Fernwartung.
Hierzu müssen per eMail die Fernwartungsdaten
(Teamviewer) ID und Passwort übermittelt werden.
Wartungsvertrag gilt nur für TaylorCom-Software. Betriebssystem
und Hardware ist ausgeschlossen.



§ 23  Schlussbestimmungen

22.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

22.2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen,
ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus
diesem Vertrag unser Geschäftssitz.
Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in
Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt
der Klageerhebung nicht bekannt sind.

22.3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden
einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder
teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung
ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der
unwirksamen möglichst nahe kommt.


Zusatz zur WEEE - Registrierungspflicht
Unser Partner Pulsa GmbH entsorgt für uns die Elektrogeräte.
EEE - Registrierungspflicht nach dem Elektro-und Elektronikgesetz (ElektroG)

Hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass unser Partner Pulsa GmbH
ab dem 14. November 2005 bei der "ear - stiftung elektro-altgeräte register"
registiert ist.
Registrierungsnummer lautet: DE 13729906



Ende der Widerrufsbelehrung.

Impressum

TaylorCom Softwareentwicklung Limited ist unter
folgender Internetadresse
zu erreichen:

www.Winlager.de

Firmenanschrift:
Servicecenter
TaylorCom Softwareentwicklung Limited
Hummelweg 6a
32549 Bad Oeynhausen

Geschäftsführer zu 100%  Grace Javvad

Tel. siehe http://www.winlager.de/kontakt.htm



Firmengründung: 01.09.2008
Umsatzsteuer-Id-Nummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
USt-IdNr.: DE261694011
Steuernummer : 335 / 57 64 / 48 72

Name & Registered Office:
Sitz:   Bad Oeynhausen
Geschäftsführer:  Grace Javvad
Handelsregister: Amtsgericht Bad Oeynhausen

Registered office address:
TaylorCom Softwareentwicklung Limited
Company No. 6661529
69 Great Hampton Street
BIRMINGHAM
B18 6EW



Verantwortlich für den Inhalt:
TaylorCom Softwareentwicklung Limited
Javvad Grace
Hummelweg 6
32549 Bad Oeynhausen


Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist unser Hauptgeschäftssitz in London.
Mail: info@winlager.de

Copyright: Die Bilder und Texte von TaylorCom Softwareentwicklung Limited
sind urheberrechtlich geschützt.
 
Genannte Marken- und Produktnamen sind Warenzeichen- oder
eingetragene Warenzeichen bzw. Marken der jeweiligen
Eigentümer bzw. Hersteller.
Alle Angaben sind unverbindlich (Irrtum bzw. Änderungen vorbehalten).

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Sollte der Inhalt oder die Aufmachung dieser Seiten fremde Rechte Dritter
oder gesetzliche Bestimmungen verletzen,
sind Sie aus dem Grundsatz der Schadensminderungspflicht gehalten,
uns vorab zu informieren.
Wir werden die beanstandeten Teile im Zweifelsfall unverzüglich entfernen.

Rechtsverfolgungskosten Ihrerseits sind daher unnötig
und können daher nicht übernommen werden.  


Stand: 30.12.2012



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