Zentrale Artikel- und Bestandspflege
Am Anfang steht der Artikelstamm: Jeder Artikel wird einmal mit Artikelnummer, Bezeichnung und Preis angelegt und über den Barcode wiedergefunden. Zu jedem Artikel führt LAGER 6000 den aktuellen Bestand und protokolliert die Bewegungen - Zugang, Abgang, Korrektur. Klare Artikelnummern und nachvollziehbare Bestandsbewegungen sind die einfachste Versicherung gegen Ueberverkaeufe. Wer im Laden über QuickKasse kassiert, schreibt denselben Bestand fort, sodass Verkauf und Lager zusammenpassen.
Wareneingang, Lieferanten und Nachbestellung
Nachschub ist im Handel mit zwei Kanaelen ein Dauerthema. Zu jedem Artikel lassen sich Lieferant und Einkaufsdaten hinterlegen; beim Wareneingang wird der Bestand erhoeht, sodass die Zahl im System der Menge im Regal entspricht. Über einen Mindestbestand wird sichtbar, was zur Neige geht, bevor es ausverkauft ist. Auswertungen nach Artikel und Zeitraum zeigen, was sich bewegt und was liegen bleibt.
Artikeldaten als Grundlage, falls Daten auch online laufen
Ob Bezeichnung, Preis, Barcode oder ein hinterlegtes Produktbild: Je sauberer die Artikeldaten im Laden gepflegt sind, desto eher lassen sie sich später auch online weiternutzen. Ehrlich gesagt: LAGER 6000 ist lokale Windows-Software und bringt keine fertige Shop-Anbindung an Shopsysteme oder Marktplaetze mit - es ersetzt also keinen Shop und keine Sync-Lösung. Was es leistet, ist die solide Basis davor: ein gepflegter Artikel- und Bestandsstamm. Ob sich Daten konkret weitergeben lassen, hängt vom Einzelfall ab und sollte vorab geklärt werden.
Inventur und ein bewusst lokaler Betrieb
Einmal im Jahr - oder haeufiger - muss gezählt werden. LAGER 6000 unterstützt die Inventur, sodass sich gezählte Mengen erfassen und Differenzen zum Buchbestand sichtbar machen lassen. Dass die Software lokal auf Windows läuft, ist kein Rueckschritt: Die Daten bleiben im Haus, es gibt keinen Cloud-Zwang. Für viele Händler ist diese Datenhoheit ein bewusst gewaehlter Vorteil.
Hinweis: Aussagen zu TSE, GoBD, DSFinV-K und steuerlichen Anforderungen beschreiben technische Funktionen der Software und ersetzen keine rechtliche oder steuerliche Beratung. Eine Anbindung an Shopsysteme oder Marktplaetze ist nicht pauschal zugesichert und im Einzelfall vorab zu klären. Maßgeblich sind aktuelles Angebot, Shop-Angaben und die konkrete Einrichtung im Betrieb.