Tagesabschluss mit Z-Bon – wird das automatisch in der TSE gespeichert?

Fragen zur Bedienung und technische Hilfe.
Antworten
mneumann
Beiträge: 9
Registriert: Mo 25. Mai 2026, 04:55

Tagesabschluss mit Z-Bon – wird das automatisch in der TSE gespeichert?

Beitrag von mneumann »

Ich habe seit letzter Woche QuickKasse im Laden und komme mit dem Tagesabschluss noch nicht klar. Muss ich abends einen Z-Bon drucken und wird der automatisch in der TSE gespeichert? Bin unsicher, ob ich noch etwas zusätzlich sichern muss. Kann mir jemand kurz erklären, wie ihr das macht?
Betreiber des Forums
TaylorCom Softwareentwicklung, Inhaberin Claire Taylor, Hummelweg 6, 32549 Bad Oeynhausen – Hersteller der Lagersoftware LAGER 6000 und der Kassensoftware QuickKasse.
Telefon 05731 259 42 48 · E-Mail support@winlager.de
winlager.de · LAGER 6000 · QuickKasse · Demo-Video · Shop · Rückruf anfordern
clairetaylor
Site Admin
Beiträge: 601
Registriert: Mo 9. Jan 2023, 11:00

Re: Tagesabschluss mit Z-Bon – wird das automatisch in der TSE gespeichert?

Beitrag von clairetaylor »

Der Tagesabschluss liegt nicht direkt in QuickKasse, sondern im Schwesterprogramm Umsatz32. In QuickKasse öffnen Sie dazu im Reiter Bonverfolgung die Schaltfläche Umsatz && Kassenbericht. Dort zuerst den Umsatz des Tages berechnen, dann über Drucken Umsatz - Kassenbericht einen der Berichte A, B oder C wählen und im Dialog zwischen nur Zwischenbericht (Y-Bon) und endgültiger Tagesabschlussbericht (Z-Bon) entscheiden. Nutzen Sie dabei Schublade öffnen - Geld zählen für Zählhilfe und Kassendifferenz und schließen Sie den Vorgang mit Start ab. Beim Z-Bon wird die Nummer automatisch hochgezählt und der Abschluss bei aktiver lokaler USB-TSE signiert, die dazu erreichbar sein muss. Zusätzlich sichern Sie bitte regelmäßig mit DatenZIP, das Datenbank, Einstellungen und das TSE Archiv in ein ZIP packt. Prüfen Sie unter Hilfe Ablaufdatum TSE anzeigen rechtzeitig Zertifikat und Signaturen. Ohne funktionierende TSE darf nicht kassiert werden. Details zur Aufbewahrung klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.
Antworten