Muss ich den USB-TSE nach Feierabend abziehen oder stecken lassen?

Technische Sicherheitseinrichtung, KassenSichV, Kassen-Nachschau und Meldepflicht.
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cbrandt
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Muss ich den USB-TSE nach Feierabend abziehen oder stecken lassen?

Beitrag von cbrandt »

Ich lasse meine Kasse nachts einfach im Laden stehen und frage mich, ob der TSE-Stick immer stecken bleiben darf. Ist das sicher oder sollte ich ihn jeden Abend abziehen und wegschließen? Habe Angst vor Diebstahl oder Schaden. Wie macht ihr das denn in eurem Laden so?
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clairetaylor
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Re: Muss ich den USB-TSE nach Feierabend abziehen oder stecken lassen?

Beitrag von clairetaylor »

Aus technischer Sicht ist QuickKasse auf die dauerhaft erreichbare lokale USB-TSE angewiesen, ohne eingesteckten Stick lassen sich keine Bons abschließen und es erscheint die Meldung Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) nicht vorhanden. Ständiges Abziehen erhöht das Risiko für Wackelkontakte, veränderte Laufwerksbuchstaben mit fehlender tse.dat und geparkte Bons nach Neustart. Wenn Ihr Kassenrechner nachts in einem abgeschlossenen Laden steht, lassen Sie den Stick daher sinnvollerweise stecken und sichern Sie den Rechner per Herunterfahren und Windows-Anmeldung. Nehmen Sie ihn nur bei konkretem Diebstahl- oder Zugriffsrisiko mit und bewahren Sie ihn erschütterungsfrei auf. Morgens prüfen Sie in weitere Einstellungen > KassenSichV TSE Laufwerk und TSE aktivieren sowie gelegentlich unter Hilfe > Ablaufdatum TSE anzeigen Ablaufdatum und Rest-Signaturen. Sichern Sie regelmäßig per DatenZIP inklusive TSE-Archiv. Verbindliche Vorgaben zur Aufbewahrung klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.
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