Anzahlung bei Vorbestellung – wie für DATEV aufschreiben?

Export an den Steuerberater, Kassenbuch und Tagesabschluss.
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aboehm
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Anzahlung bei Vorbestellung – wie für DATEV aufschreiben?

Beitrag von aboehm »

Bei uns im Laden können Kunden Sachen vorbestellen, zum Beispiel ein Fahrradteil, und zahlen die Hälfte vorher an. Den Rest gibt es erst bei Abholung nächste Woche. Ich mache dafür immer einen Tagesabschluss und schicke den Stapel an den Steuerberater. Aber wie muss ich diese Anzahlung aufschreiben, damit es im Kassenbuch stimmt? Zählt das schon als Umsatz an dem Tag oder erst später? Wie macht ihr das bei euch?
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clairetaylor
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Re: Anzahlung bei Vorbestellung – wie für DATEV aufschreiben?

Beitrag von clairetaylor »

Die Anzahlung ist am Zahltag bereits Geld in der Kasse, aber noch kein fertiger Verkauf, deshalb darf sie nicht einfach als normaler Tagesumsatz untergehen. Lege in QuickKasse per F10 einen echten Kunden an und weise ihn dem Bon zu, statt über Kundennummer 1 Laufkunde zu kassieren, und erfasse den Teilbetrag als An-/Vorauszahlung mit Beleg für den Kunden. Bei Abholung wird der Rest kassiert und die Vorauszahlung verrechnet. Prüfe in Umsatz32, das du über Umsatz && Kassenbericht im Reiter Bonverfolgung öffnest, im Reiter Kasse die Auswertung mit Berechnung starten und dem Kontrollkästchen Nur An- Vorauszahlungen sowie im Reiter Zahlungsarten die Zeilen Vorauszahlungen (+) und Barwert in der Kasse. Für den Steuerberater nutzt du im Reiter Datev Freeware den DATEV EXTF-Export als Einzelbuchungen oder Tagessummen mit Kontenprofil SKR03 oder SKR04, mit Vorschau, Prüfen und Exportieren. Ob die Anzahlung umsatzsteuerlich schon am Zahltag zählt, bitte verbindlich mit deinem Steuerberater klären.
afuchs
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Re: Anzahlung bei Vorbestellung – wie für DATEV aufschreiben?

Beitrag von afuchs »

Bei uns läuft das so, du legst den Kunden kurz im System an und gibst ihm einen Zettel über die halbe Summe mit. Das Geld kommt an dem Tag schon in die Kasse, aber wir buchen es extra als Anzahlung und nicht als normalen Verkauf. Wenn er nächste Woche abholt, zahlst du den Rest und rechnest die Anzahlung ab. So hat der Steuerberater alles sauber getrennt.
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