Mitarbeiterrabatte als Erlösschmälerung im DATEV-Stapel nachweisen
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EichlerVersand
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Mitarbeiterrabatte als Erlösschmälerung im DATEV-Stapel nachweisen
Ich betreue den Warenbestand und die Kassen für zwei Filialen und bereite gerade den Monatsabschluss für den Steuerberater vor. In einer Filiale haben wir vermehrt Mitarbeiterrabatte mit 20 Prozent auf Bekleidung gewährt, die in QuickKasse als echter Preisnachlass erfasst werden. Im Tagesabschluss erscheint nur der reduzierte Endbetrag je Steuersatz, der ursprüngliche Listenpreis fehlt. Mein Steuerberater verlangt einen Nachweis über gewährte Nachlässe zur Prüfung der Erlösschmälerung auf den Konten 8400 und 8300. Ich weiß nicht, welche Auswertung dafür ausreicht. Wie dokumentiert ihr Rabatte revisionssicher und was gebt ihr zusätzlich zum DATEV-Stapel mit?
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clairetaylor
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Re: Mitarbeiterrabatte als Erlösschmälerung im DATEV-Stapel nachweisen
Ursache ist das Prinzip des echten Preisnachlasses: Der Rabatt mindert direkt die Bemessungsgrundlage, deshalb weist der Kassenbericht je Steuersatz korrekterweise nur den tatsächlich vereinnahmten Endbetrag aus, der Listenpreis ist für die Steuer nicht maßgeblich. Für den Nachweis der Erlösschmälerung reicht der DATEV-Stapel allein nicht. Erstellen Sie in Umsatz32 über Bonverfolgung > Umsatz && Kassenbericht eine Monatsauswertung: Zeitraum wählen, Berechnung starten und die Umsatzauswertung mit den separaten RABATT..-Zeilen je Mehrwertsteuersatz aufbewahren. Nutzen Sie zusätzlich den Filter Personal, um die Vorgänge der betreffenden Mitarbeiter einzugrenzen, und legen Sie den Kassenbericht als Y-/Z-Bon sowie die Aufstellung Zahlungsarten bei. Führen Sie den modernen DATEV EXTF-Export mit Prüfen und Vorschau durch und geben Sie den Prüfbericht sowie den DSFinV-K-Export mit an den Steuerberater. Die verbindliche Kontenzuordnung zu 8400 und 8300 klären Sie bitte direkt mit dem Steuerberater.