Rechtliches
Verfahrensdokumentation für die Kasse: Was hineingehört und wie Sie anfangen
Von TaylorCom Softwareentwicklung Lesezeit: 6 Minuten
Die Verfahrensdokumentation ist das Dokument, das in vielen kleinen Betrieben fehlt – bis der Prüfer danach fragt. Dabei verlangen die GoBD sie von jedem, der Buchungen oder Aufzeichnungen elektronisch führt. Für die Kasse heißt das: Sie beschreiben, wie bei Ihnen kassiert, gespeichert und abgerechnet wird. Ein Roman muss das nicht werden.
Warum sie so wichtig ist
Der Prüfer will nachvollziehen können, wie ein Umsatz vom Scannen bis in die Buchhaltung gelangt. Fehlt die Dokumentation, ist das nicht automatisch ein Grund für Hinzuschätzungen – es nimmt Ihnen aber ein wichtiges Argument, wenn sonst etwas unklar ist. Und es wirkt unordentlich.
Die vier Teile
- Allgemeine Beschreibung: Wer sind Sie, was verkaufen Sie, wie viele Kassen gibt es, wer bedient sie?
- Anwenderdokumentation: Wie wird kassiert, storniert, ein Tagesabschluss gemacht, eine Entnahme gebucht? Hier reichen oft die Handbücher der Software plus Ihre eigenen Regeln.
- Technische Systemdokumentation: Hardware, Software mit Version, TSE mit Seriennummer, Datenbank, Schnittstellen etwa zur Warenwirtschaft oder zum DATEV-Export.
- Betriebsdokumentation: Datensicherung, Zugriffsrechte, Updates, was bei Ausfall passiert.
Dazu kommt das interne Kontrollsystem: Wer darf stornieren, wer zählt die Kasse, wer kontrolliert den Abschluss?
So fangen Sie an
- Bestand aufnehmen: Kassen, Drucker, Scanner, TSE, Softwareversion – einmal auflisten.
- Abläufe in eigenen Worten: Wie läuft ein normaler Verkauf, eine Retoure, der Tagesabschluss? Je ein Absatz.
- Herstellerunterlagen beilegen: Handbuch, TSE-Zertifikat, Beschreibung der Exporte.
- Änderungen protokollieren: Neues Update, neue TSE, neue Mitarbeiterrechte – mit Datum eintragen.
Viele Steuerberater haben Vorlagen. Branchenverbände wie der DFKA haben eine Musterdokumentation für Kassen veröffentlicht, die sich gut als Gerüst eignet.
Typische Lücken
- Die Dokumentation beschreibt die alte Kasse, nicht die aktuelle.
- Es steht nirgends, wie Stornos und Trainingsbuchungen geregelt sind.
- Die Datensicherung ist „irgendwie automatisch“ – ohne Angabe, wohin und wie oft.
Aufbewahren nicht vergessen
Die Verfahrensdokumentation gehört zu den Organisationsunterlagen und wird zehn Jahre aufbewahrt – auch die alten Fassungen. Wie lange die Kassendaten selbst aufzuheben sind, steht im Beitrag Aufbewahrungspflicht für Kassendaten.
Fazit
Eine schlanke, aktuelle Verfahrensdokumentation ist besser als eine perfekte, die nie fertig wird. Mit einer lokalen Kasse wie QuickKasse ist die Technik überschaubar: ein Rechner, eine Datenbank, eine USB-TSE – das ist schnell beschrieben.
