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Kassen-Meldepflicht über ELSTER

Rechtliches

Kassen-Meldepflicht ans Finanzamt: So melden Sie Ihre Kasse über ELSTER

Von TaylorCom Softwareentwicklung Lesezeit: 5 Minuten

Lange war sie angekündigt, seit dem 1. Januar 2025 ist sie Pflicht: Jedes elektronische Aufzeichnungssystem mit Kassenfunktion muss dem Finanzamt gemeldet werden. Die Meldung ist kein Hexenwerk – aber sie verlangt Angaben, die man selten griffbereit hat. Hier steht, was Sie brauchen und wie Sie sich das Abtippen sparen.

Wer melden muss

Meldepflichtig ist jedes Unternehmen, das elektronisch kassiert – unabhängig von Größe und Umsatz. Gemeldet wird je Betriebsstätte: Haben Sie zwei Filialen, geben Sie zwei Mitteilungen ab. Wer ausschließlich mit einer offenen Ladenkasse arbeitet, ist nicht betroffen.

Die Fristen

Welche Angaben verlangt werden

Die Mitteilung enthält Angaben zum Unternehmen und zur Betriebsstätte sowie für jede Kasse unter anderem:

Gerade die TSE-Seriennummer ist ein Stolperstein: Sie ist 64 Zeichen lang und steht nicht auf dem Gehäuse.

Der bequeme Weg: XML-Datei statt Abtippen

Mein ELSTER bietet ein Formular zum Ausfüllen – oder den Upload einer fertigen XML-Datei. QuickKasse erzeugt diese Datei mit dem Menüpunkt „ELSTER-XML Kassenmeldung erstellen“. Kassen-ID, TSE-Seriennummer und Softwareversion stammen direkt aus dem Programm. Sie prüfen die Angaben, laden die Datei in Mein ELSTER hoch und senden ab.

Häufige Fehler

Fazit

Die Meldepflicht ist eine Formalie, die schnell erledigt ist, wenn die Software die Daten liefert. Bewahren Sie die Sendebestätigung von ELSTER bei Ihren Kassenunterlagen auf. Die Grundlagen zu TSE und Belegpflicht finden Sie im Beitrag KassenSichV und TSE.

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