Art.Nr.:
Hersteller:Swissbit

Swissbit - Technische Sicherungseinrichtung (TSE-Modul)

Swissbit - Technische Sicherungseinrichtung (8 GB TSE-Modul) 384-Bit-Veschlüsselung Lieferbar: KW 51 / 2019 Softwareimplementierung in der Kasse KW 15 / 2020

zzgl. MwSt (19%)zzgl. Versandkosten
Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) zur manipulationssicheren Aufzeichnung von Kassendaten


Pflicht für 2020 \ Mitteilung an das Finanzamt

Die praktische Hardware-TSE bietet dank 384-Bit-Veschlüsselung einen noch
höheren Sicherheitsstandard als ie offiziellen Vorgaben vom Bundesamt für Sicherheit
in der Informationstechnik (BSI). Damit ist die technische Sicherheitseinrichtung
von Swissbit gegen zukünftige Anpassungen der Sicherheitsstufe bestens gerüstet.
Swissbit garantiert eine Lebensdauer von bis zu 20 Millionen Signaturen und eine
Datenaufbewahrung von bis zu 10 Jahren bei inaktiver Lagerung.
Das bietet zusätzliche Sicherheit – besonders im Bezug auf sensible Abrechnungsdaten.

 

8 GB NAND-Speicher stehen sowohl für den sicheren Fiskalspeicher
zum Signieren der Fiskal-Transaktionen als auch für frei nutzbaren Anwenderspeicher zur Verfügung.
Letzterer kann vom System für beliebige Zusatzaufgaben genutzt werden.
Inklusive der TSE Kassenschnittstelle (Einzelpreis 69 €).

Zertifikat siehe BDI  (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik)


Technische Spezifikationen:

Allgemein
- Formfaktor: USB
- Zertifikatslaufzeit: 5 Jahre
- 6 GB sicherer Fiskalspeicher für die Fiskal-Transaktionen
- 1 GB frei nutzbarer Anwenderspeicher
- 512 parallele Transaktionen pro TSE
- 200 registrierte Clients pro TSE
- Mindestens 10 Millionen Signaturen garantiert
tse_all.jpg

So melden Sie das Kassensystem ans Finanzamt

Verwenden Sie in Ihre Firma eine elektronische Kasse,
sind Sie verpflichtet, dem Finanzamt das Kassensystem zu melden.

Für alle elektronischen Kassensysteme und Aufzeichnungssysteme,
die Sie vor dem 1. Januar 2020 für Ihren Betrieb gekauft haben, müssen Sie bis

spätestens mitte 2020 eine Mitteilung an das Finanzamt schicken.

In dieser Mitteilung erwartet das Finanzamt folgende Informationen:

Name und Steuernummer Ihres Betriebs

  1. Art der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung
  2. Art des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems
  3. Seriennummer des elektronischen Aufzeichnungssystems
  4. Datum und Kauf des verwendeten Aufzeichnungssystems

  5. Startsdatum des Aufzeichnungssystems

    Sollte der Kauf des elektronischen Kassensystems bzw. Aufzeichnungssystems ab
    dem 1. Januar 2020 erfolgen, muss die Mitteilung ans Finanzamt stets einen Monat nach Kauf erfolgen.

 

 

 

 

 

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