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Belegpflicht - muss ich den Bon wirklich immer anbieten?

Verfasst: Sa 24. Okt 2026, 07:46
von cschroeder
Ich habe seit kurzem meinen kleinen Laden mit Kasse und bin noch unsicher, weiß nicht genau was Pflicht ist. Manche Kunden wollen ihren Bon gar nicht haben, andere verlieren ihn und wollen später umtauschen. Muss ich den Bon wirklich immer ausdrucken und anbieten, auch bei Kleinstbeträgen, oder reicht es bei Bedarf zu drucken?

Re: Belegpflicht - muss ich den Bon wirklich immer anbieten?

Verfasst: Sa 24. Okt 2026, 08:10
von clairetaylor
Grundsätzlich gilt in Deutschland die Belegausgabepflicht für jeden Geschäftsvorfall, unabhängig vom Betrag. Für Details und Ausnahmen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater. Praktisch bedeutet das für Sie: Jeder Bon muss in der QuickKasse mit der lokalen USB-TSE abgeschlossen und signiert werden, ohne TSE darf nicht kassiert werden. Nur bei Bedarf zu drucken reicht daher nicht, Sie müssen den Bon erstellen und dem Kunden anbieten. Nimmt er ihn nicht mit, ist das seine Entscheidung. Prüfen Sie im Reiter Einstellungen, dass Ihr Bondrucker ausgewählt und Bondrucker aktiv gesetzt ist. Bei verlorenem Bon für einen Umtausch suchen Sie den Vorgang in der Bonverfolgung und erstellen dort über Bonkopie einen Nachdruck, bei Bedarf stornieren Sie über Bon laden und Bon stornieren und erstellen den Vorgang neu. So bleiben Kassenbericht in Umsatz32 und TSE-Daten lückenlos.