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Permanente Inventur mit Scanner über drei Filialen steuern und prüfungssicher dokumentieren
Verfasst: Mo 5. Okt 2026, 08:55
von bschneider
Wir betreuen drei Filialen mit zentralem Lager und führen bisher eine Stichtagsinventur zum Jahresende durch. Der Aufwand mit Überstunden und Ladenschließung ist erheblich, daher prüfen wir die Umstellung auf permanente Inventur. Hochwertige Artikel sollen quartalsweise, C-Artikel einmal jährlich mit dem Scanner gezählt werden. Unklar ist, wie wir die Zählungen sauber vom laufenden Verkauf und Wareneingang an der Kasse und im Lager trennen, ohne größere Sperrungen im Tagesgeschäft zu verursachen. Wie dokumentiert ihr die einzelnen Teilmengen für die Steuerprüfung lückenlos und stellt sicher, dass jede Artikelnummer innerhalb des Geschäftsjahres mindestens einmal erfasst wird?
Re: Permanente Inventur mit Scanner über drei Filialen steuern und prüfungssicher dokumentieren
Verfasst: Mo 5. Okt 2026, 09:43
von clairetaylor
Ursache für Bestandsfehler bei laufendem Betrieb sind fast immer Verkäufe und Wareneingänge während der Zählung. Arbeiten Sie deshalb mit abgeschlossenen Teilmengen je Filiale, Lagerort und Bereich. Legen Sie im Fenster Lagerorte je Filiale eigene Lagernummern an und zählen Sie Bereich für Bereich mit Mobilscanner, alternativ per Livescan mit Funkscanner oder Tastatureingabe im Programm Inventur Wareneingang. Dort SOLL mit IST vergleichen, dann erst den Bestand aktualisieren. Für Filialmengen die Betriebsart Lagerort- und Unterlager-Inventur nutzen, für echte Teilmengen IST überschreibt SOLL. Verkäufe im Zählzeitraum über die Betriebsart Bestandskorrektur anhand der Verkäufe eines Zeitraums abgleichen. Dokumentieren Sie jede Teilmengenzählung vorab über Menü Drucken Inventurliste erstellen in der Artikelliste und danach über die Protokolle ArtikelLagerProtokoll.csv sowie Protokoll Lagerorte History mit Excelliste erstellen für alte und neue Anzahl. Vollständigkeit steuern Sie über Filter Stückzahlen, Warengruppe und Lagerort sowie Baumstruktur nach Lagerort. Details zur Aufbewahrung bitte mit dem Steuerberater klären.