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Teil-Rückgabe: Ein Artikel zurück, Rest bleibt?
Verfasst: Do 22. Okt 2026, 18:36
von LenaH
Bei uns an der Kasse hatte eine Kundin drei Teile gekauft und bringt jetzt eins davon zurück, weil die Größe nicht passt. Die anderen zwei will sie behalten. Ich habe sonst immer den ganzen Bon aufgehoben, aber das passt hier ja nicht. Muss ich für das eine Teil einen eigenen Beleg machen und den alten Bon trotzdem aufheben? Wie macht ihr das, damit es bei der Kasse stimmt?
Re: Teil-Rückgabe: Ein Artikel zurück, Rest bleibt?
Verfasst: Do 22. Okt 2026, 19:22
von clairetaylor
Bei einer Teilrückgabe reicht das komplette Aufheben des Bons nicht aus, weil der Restverkauf bestehen bleiben muss und jeder Vorgang einzeln mit der USB-TSE signiert wird. Der ursprüngliche Bon muss unverändert erhalten bleiben, dazu kommt ein eigener Stornobeleg. Gehen Sie in QuickKasse über Bonverfolgung, laden Sie den Originalbon und nutzen Sie Bon stornieren mit Rückfrage und Passwort, der Stornobon erhält eine eigene TSE-Signatur. Danach erstellen Sie über Bon kopie erstellen oder als neuen Bon die beiden behaltenen Artikel erneut, damit Bestand und Umsatz stimmen, und zahlen nur das zurückgegebene Teil aus. Prüfen Sie im Journal und in Umsatz32 unter Umsatz && Kassenbericht, ob Storno und Neubuchung korrekt erscheinen und die Kassendifferenz stimmt. Details zur korrekten Belegablage klären Sie im Zweifel mit Ihrem Steuerberater.