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Tagesabschluss erst nach Mitternacht – welcher Tag zählt für DATEV?

Verfasst: Do 22. Okt 2026, 10:50
von pbaumann
Ich habe meine neue Kasse noch nicht lange und mache abends oft erst nach zwölf den Abschluss, weil ich noch zähle. Gehört der Umsatz dann zum alten oder zum neuen Tag für den Steuerberater? Ich will beim DATEV-Export nichts durcheinanderbringen und bin unsicher, wie ihr das löst.

Re: Tagesabschluss erst nach Mitternacht – welcher Tag zählt für DATEV?

Verfasst: Do 22. Okt 2026, 11:55
von clairetaylor
Maßgeblich ist das Verkaufsdatum der Bons mit TSE-Zeitstempel, nicht die Uhrzeit, zu der Sie den Z-Bon drucken. Der Z-Bon liegt nicht in QuickKasse, sondern in Umsatz32 über Bonverfolgung > Umsatz && Kassenbericht. Wählen Sie dort im Reiter Umsatz gezielt den Verkaufstag aus und starten Sie die Berechnung neu, dann Menü Drucken > Umsatz - Kassenbericht > Kassenbericht A, B oder C. Im Dialog Kassenbericht drucken den endgültigen Tagesabschlussbericht (Z-Bon) für genau diesen Tag erstellen, mit Zählhilfe über Schublade öffnen - Geld zählen, Kassendifferenz prüfen und Start. Erstellen Sie für nach Mitternacht keine Vermischung mit dem neuen Tag und nutzen Sie für Kontrolle vorher nur den Y-Bon als Zwischenbericht. Die TSE auf dem USB-Stick muss beim Z-Bon erreichbar sein, der Abschluss wird signiert. Für die verbindliche Zuordnung zum DATEV-Export stimmen Sie das Vorgehen bitte mit Ihrem Steuerberater ab.

Re: Tagesabschluss erst nach Mitternacht – welcher Tag zählt für DATEV?

Verfasst: Do 22. Okt 2026, 12:32
von bhahn
Danke dir für die klare Erklärung, dass der Verkaufstag mit TSE-Zeitstempel zählt und nicht die Uhrzeit vom Z-Bon. Ich mache es bei uns im Laden so, dass ich nach Mitternacht zuerst den alten Tag sauber abschließe und erst danach neu verkaufe.