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Druckabbruch nach TSE-Signatur – Nachdruck oder Storno mit Neubuchung?

Verfasst: Mi 21. Okt 2026, 10:05
von kruppert
An zwei Standorten betreiben wir je zwei Kassen mit lokaler USB-TSE. Gestern blieb an einer Kasse der Belegdrucker nach der Zahlung bei halber Bonlänge stehen, Papierstau, der QR-Code und die TSE-Signatur in der Fußzeile fehlten auf dem Ausdruck. In der Software ist der Vorgang als abgeschlossen mit fortlaufender Bonnummer gespeichert. Wir haben den Bon aus dem Journal erneut gedruckt, nun gibt es faktisch zwei Ausdrucke mit identischer Signatur, Transaktionsnummer und Größe des Zahlbetrags. Wie ist das belegtechnisch sauber zu behandeln, muss der fehlerhafte Erstdruck dokumentiert und vernichtet werden und der Nachdruck zusätzlich gekennzeichnet sein? Wie verhält man sich bei einer Kassenprüfung, wenn der Kunde den Erstdruck bereits mitgenommen hätte?

Re: Druckabbruch nach TSE-Signatur – Nachdruck oder Storno mit Neubuchung?

Verfasst: Mi 21. Okt 2026, 10:40
von clairetaylor
Ursache ist ein reiner Druckfehler nach bereits abgeschlossener TSE-Signierung, kein Buchungsfehler. Der Vorgang ist mit Bonnummer, Transaktionsnummer und Signatur in Journal und Datenbank maßgeblich korrekt gespeichert, deshalb darf er nicht storniert und neu gebucht werden. Ein Storno würde eine zusätzliche TSE-Signatur erzeugen und den Umsatz verfälschen. Praktisches Vorgehen in QuickKasse: Papierstau beseitigen, in Bonverfolgung den Bon laden und über Bonkopie erneut ausgeben. Den Nachdruck eindeutig als Kopie oder Duplikat kennzeichnen, damit keine zwei Originale im Umlauf wirken. Den abgebrochenen Erstdruck mit Datum, Kasse, Bonnummer und Vermerk Druckabbruch ablegen und nicht vernichten. Hat der Kunde den defekten Ausdruck bereits mitgenommen, dies schriftlich festhalten. Bei einer Kassenprüfung den Vorgang über Journal, TSE-Daten und QR-Code nachweisen, verbindliche Details bitte mit dem Steuerberater klären.

Re: Druckabbruch nach TSE-Signatur – Nachdruck oder Storno mit Neubuchung?

Verfasst: Mi 21. Okt 2026, 11:20
von bschneider
Danke dir, das bestätigt unser Vorgehen bei Papierstau nach der Signierung. Wir heften den abgebrochenen Bon mit Notiz zur Bonnummer ab und geben die Kopie aus der Bonverfolgung nur mit großem Kopie-Vermerk raus.