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Alte USB-TSE nach Tausch aufheben oder wegwerfen?

Verfasst: So 18. Okt 2026, 18:30
von kruppert
Habe meine volle TSE gegen eine neue getauscht und kassiere schon wieder normal. Weiß jemand, wie lange ich den alten Stick für das Finanzamt aufbewahren muss?

Re: Alte USB-TSE nach Tausch aufheben oder wegwerfen?

Verfasst: So 18. Okt 2026, 18:59
von clairetaylor
Den alten Stick unbedingt aufheben und keinesfalls löschen, formatieren oder wegwerfen, denn er enthält die TSE-Signaturen zu Ihren Bons und zählt zu den aufbewahrungspflichtigen Unterlagen, die genaue Frist klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater. Praktisch gehen Sie so vor: Prüfen Sie in weitere Einstellungen > KassenSichV TSE, dass die neue USB-TSE als Laufwerk erkannt und über TSE aktivieren eingebunden ist, und kontrollieren Sie unter Hilfe > Ablaufdatum TSE anzeigen das neue Ablaufdatum und die Rest-Signaturen. Erstellen Sie danach mit DatenZIP eine Sicherung mit Datenbank-Dump und den TSE-Archiven *_tse.tar, die bei jedem Programmstart entstehen, und lagern Sie diese extern. Beschriften Sie den alten Stick mit Außerbetriebnahmedatum und Seriennummer und bewahren Sie ihn trocken und sicher auf. Melden Sie den Wechsel über ELSTER-XML Kassenmeldung erstellen im Mein-ELSTER-Portal. Beachten Sie, QuickKasse arbeitet nur mit lokaler USB-TSE, nach Ausfall oder Ablauf des Zertifikats nach 5 Jahren kann nicht mehr kassiert werden.