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Muss der Name vom Kassierer auf dem Bon stehen?
Verfasst: So 18. Okt 2026, 10:20
von dwagner
Ich richte gerade meine erste Kasse für den kleinen Laden ein und frage mich, was alles auf dem Bon stehen muss. Reicht es, wenn nur Datum, Artikel und Summe draufstehen, oder muss auch mein Name oder ein Kürzel mit drauf? Ich weiß nicht genau, was bei einer Kontrolle verlangt wird, weil ich schon ganz unterschiedliche Bons gesehen habe.
Re: Muss der Name vom Kassierer auf dem Bon stehen?
Verfasst: So 18. Okt 2026, 11:05
von clairetaylor
Datum, Artikel und Endsumme decken nur einen Teil der Pflichtangaben für einen Beleg nach KassenSichV ab, dazu kommen unter anderem die TSE-Daten und die fortlaufende Bonnummer, weshalb unterschiedliche alte Bons kein Maßstab sind. Ob der volle Name oder ein eindeutiges Bedienerkürzel genügt, hängt von der Organisationsform und der Kassenführung ab, bitte lasse das verbindlich vom Steuerberater prüfen. Bewährt hat sich im Einzelhandel, für jede kassierende Person ein eigenes Kürzel zu verwenden, damit Vorgänge in der Bonverfolgung eindeutig zuordenbar bleiben. QuickKasse arbeitet nur mit lokaler USB-TSE, ohne funktionierende TSE lassen sich Bons nicht abschließen. Praktisch gehe so vor: Testbon mit Kürzel kassieren, dann über Vorlagen als letzten Bon drucken oder über die Bonverfolgung als Bonkopie prüfen und bei Bedarf die Vorlage korrigieren, zusätzlich im Kassenbericht in Umsatz32 kontrollieren.
Re: Muss der Name vom Kassierer auf dem Bon stehen?
Verfasst: So 18. Okt 2026, 11:34
von JansenGmbH
Ich weiß noch nicht genau, ob du das Kürzel direkt in der Vorlage für jeden Bediener pflegst oder ob Umsatz32 das automatisch auf den Bon zieht?