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Nullumsatztage an Ruhetagen im DATEV-Stapel dokumentieren?

Verfasst: Fr 16. Okt 2026, 16:25
von BrunnenGmbH
Ich betreue die Kassen und das Kassenbuch für zwei Einzelhandelsstandorte mit getrennten Tagesabschlüssen. Eine Filiale bleibt sonntags sowie an Feiertagen geschlossen, die andere hat verkaufsoffene Sonntage nach Genehmigung. Der Steuerberater bemängelt Lücken in der fortlaufenden Z-Nummernfolge an den Schließtagen und verlangt lückenlose Belege für den DATEV-Stapel. Erstellt ihr an Tagen ohne Umsatz einen Nullabschluss mit Z-Bericht und heftet ihn als Fehlbeleg ab oder lasst ihr die Tage bewusst aus und dokumentiert die Schließzeiten nur über einen Kalendervermerk? Wie weist ihr die fehlenden Nummern im Monatsstapel nachvollziehbar aus?

Re: Nullumsatztage an Ruhetagen im DATEV-Stapel dokumentieren?

Verfasst: Fr 16. Okt 2026, 17:01
von clairetaylor
Die Lücken entstehen, weil die laufende Z-Bon-Nummer nur beim Erstellen eines Kassenberichts in Umsatz32 vergeben wird. Bleibt eine Filiale geschlossen, entsteht kein Umsatz und kein Abschluss. Der Tagesabschluss liegt nicht in QuickKasse, sondern wird über Bonverfolgung mit der Schaltfläche Umsatz && Kassenbericht in Umsatz32 erstellt, Fenster Kassenbericht drucken mit Y-Bon und Z-Bon, Kasseneinlage und Kassendifferenz. Bewährt ist, je Standort getrennt auszuwerten, Auswahl Tages-Umsatz, Datum wählen, Berechnung starten und Filter PC Name im Netzwerk oder Kostenstelle prüfen. Für Schließtage erstellen viele Betriebe einen Null-Z-Bon mit 0,00 Umsatz und heften ihn als Fehlbeleg mit Vermerk geschlossen wegen Sonntag oder Feiertag zum DATEV-Stapel, damit die Z-Nummernfolge und das Kassenprotokoll lückenlos bleiben. Alternativ genügt ein schriftlicher Schließkalender je Filiale, den der Steuerberater zum Monatsstapel nimmt. Die verbindliche Vorgabe dazu bitte mit dem Steuerberater abstimmen.