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Muss ich die neue USB-TSE dem Finanzamt selbst melden?
Verfasst: Do 15. Okt 2026, 18:35
von BrunnenGmbH
Wir haben jetzt QuickKasse mit USB-TSE im Laden und ich blicke bei der Meldepflicht nicht ganz durch. Muss ich den Stick selbst über ELSTER anmelden und was trage ich da genau ein? Ich weiß nicht recht und habe Angst, etwas falsch zu machen und später Ärger bei einer Prüfung zu bekommen. Macht ihr das sofort nach dem Einstecken?
Re: Muss ich die neue USB-TSE dem Finanzamt selbst melden?
Verfasst: Do 15. Okt 2026, 19:20
von clairetaylor
Ja, die Meldung machen Sie selbst, QuickKasse sendet nichts automatisch ans Finanzamt. Rufen Sie in QuickKasse im Menü Hilfe den Punkt ELSTER-XML Kassenmeldung erstellen auf, alternativ in den Einstellungen im Reiter KassenSichV TSE über die gleiche Schaltfläche. Prüfen Sie Steuernummer, Name, Straße, PLZ, Ort, Bezeichnung der Betriebsstätte und die Angaben zum System: Art des eAS, Software QKasse mit Version, Seriennummer gleich Kassenidentifikationsnummer, Hersteller und Modell sowie Anschaffung und Inbetriebnahme. Bei der TSE tragen Sie die 64-stellige Seriennummer im Hex-Format, die BSI-Zertifizierungs-ID, meist vorbelegt, und als Bauform USB-Stick mit Inbetriebnahme ein. Beachten Sie, dass Anschaffung und Inbetriebnahme des eAS beim Öffnen immer mit dem heutigen Datum gefüllt werden und Sie ein abweichendes Datum manuell korrigieren müssen. Die Datei Kassenmeldung_146a.xml wird auf Desktop, Programmordner und TSE-Laufwerk gespeichert und von Ihnen in Mein ELSTER unter Mitteilung über elektronische Aufzeichnungssysteme als XML hochgeladen. Für Fristen und steuerliche Details fragen Sie bitte Ihren Steuerberater. Melden Sie zeitnah nach Inbetriebnahme und kontrollieren Sie unter Hilfe Ablaufdatum TSE anzeigen regelmäßig Laufzeit und Rest-Signaturen, denn ohne gültige lokale USB-TSE darf nicht kassiert werden.