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Storno an der Kasse – bleibt das für das Finanzamt sichtbar?

Verfasst: Di 13. Okt 2026, 09:31
von kweber
Bei uns im Laden soll jetzt auch die neue Kollegin mal einen Fehler an der Kasse geradeziehen dürfen. Sie hat Angst, dass ein Storno später Ärger mit dem Finanzamt gibt. Ich weiß nur, dass unser USB-Stick an der Kasse alles mitschreibt und man nichts löschen kann. Müssen wir jeden Storno extra aufschreiben oder reicht das, was die Kasse speichert? Wie macht ihr das im Alltag?

Re: Storno an der Kasse – bleibt das für das Finanzamt sichtbar?

Verfasst: Di 13. Okt 2026, 10:20
von clairetaylor
Deine Beobachtung stimmt, der lokale USB-TSE-Stick sichert jeden Geschäftsvorfall unveränderbar mit Signatur, löschen geht nicht, und genau deshalb ist ein korrekter Storno kein Ärger, sondern der saubere Weg. Für die verbindliche steuerliche Bewertung bitte den Steuerberater fragen. Im Alltag so vorgehen: Solange der Bon noch offen ist, Position mit F7 löschen, sie bleibt als Gelöscht ... sichtbar beziehungsweise als Storno-Gegenposition erhalten, oder Menge und Preis korrigieren. F9 Bon verwerfen ist in Deutschland laut Programmhinweis nicht mehr vorgesehen. Ist der Bon schon abgeschlossen, in der Bonverfolgung über die Rechnungsnummer laden und Bon stonieren nutzen, Rückfrage bestätigen, danach wird ein Stornobon mit eigener TSE-Signatur erzeugt und der Lagerbestand zurückgebucht, dann neuen Bon oder Bon kopie erstellen. Umbuchen und Reaktivieren sind mit aktiver TSE nicht möglich. Praktisch die Funktion mit Standardpasswort über CheckBox26 schützen, Stornobon drucken lassen und Tagesabschluss in Umsatz32 über Umsatz && Kassenbericht prüfen, dort sind Z-Bon und DSFinV-K abrufbar, so lässt sich alles für die Prüfung nachvollziehen.

Re: Storno an der Kasse – bleibt das für das Finanzamt sichtbar?

Verfasst: Di 13. Okt 2026, 10:59
von gbecker
Verstehe ich dich richtig, dass du den Stornobon zusätzlich ausdruckst und abheftest, obwohl er ja schon mit eigener TSE-Signatur gespeichert ist?