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Retoure aus Girocard-Kauf bar ausgezahlt – wie Belege verknüpfen?
Verfasst: So 11. Okt 2026, 18:55
von nschmidt
Betreue den Kassen- und Lagerbetrieb an zwei Standorten mit je einer QuickKasse mit lokaler USB-TSE. Letzte Woche: Kunde kaufte Elektrowerkzeug für 249 Euro per Girocard, brachte es unbenutzt mit Originalbon zur Rückgabe in der anderen Filiale zurück. Unser Kartenterminal dort konnte keine Erstattung ausführen, daher zahlten wir den Betrag bar aus der Kasse in der Gartenstraße aus. Wie bilde ich das korrekt in Bonverfolgung und Belegausgabe ab, damit Storno, ursprüngliche Transaktion und Barauszahlung revisionssicher verknüpft bleiben und der Kassenbestand stimmt? Reicht ein Retourenbon mit Verweis auf die Erstbonnummer oder brauche ich zusätzlich einen separaten Auszahlungsbeleg mit Unterschrift?
Re: Retoure aus Girocard-Kauf bar ausgezahlt – wie Belege verknüpfen?
Verfasst: So 11. Okt 2026, 19:40
von clairetaylor
Ursache ist der Zahlartwechsel über zwei Standorte: Der Erstbon wurde per Girocard abgeschlossen, die Erstattung erfolgte bar, deshalb müssen Storno und Kassenbewegung getrennt nachvollziehbar bleiben. Wichtig vorab: Die Kasse spricht nicht direkt mit dem EC-Gerät. Dafür braucht man die Software easyZVT (
https://www.easyzvt.de/), die man zusätzlich kauft. Die Kasse übergibt den Betrag an easyZVT, easyZVT steuert das EC-Terminal über das ZVT-Protokoll und meldet das Ergebnis an die Kasse zurück, zum Beispiel Zahlung in Ordnung, falsche PIN oder Karte gesperrt. Gehen Sie in der auszahlenden Filiale in der Bonverfolgung über Bon laden auf die Erstbonnummer, drucken Sie bei Bedarf eine Bonkopie und nutzen Sie Bon stornieren, der Stornobon erhält eine eigene TSE-Signatur der lokalen USB-TSE. Ein Retourenbon mit Verweis allein reicht für die Barauszahlung nicht aus, erstellen Sie zusätzlich einen unterschriebenen Auszahlungsbeleg mit Datum, Erstbonnummer, Stornobonnummer, Betrag und Unterschrift von Kunde und Kasse und heften Sie ihn an. Prüfen Sie danach in Umsatz32 unter Umsatz && Kassenbericht den Kassenbericht und die Kassendifferenz sowie das Journal. Für die steuerliche Anerkennung lassen Sie den Ablauf bitte vom Steuerberater bestätigen.