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Stornobons extra aufheben für den Steuerberater?
Verfasst: Sa 10. Okt 2026, 20:56
von evogt
Ich vertippe mich öfter mal und muss den Bon direkt wieder stornieren. Hebt ihr die Stornobelege extra für den Steuerberater auf oder reicht der Vermerk im Tagesabschluss?
Re: Stornobons extra aufheben für den Steuerberater?
Verfasst: Sa 10. Okt 2026, 21:40
von clairetaylor
Abgeschlossene Bons korrigieren Sie korrekt über die Bonverfolgung mit Bon laden und Bon stornieren, danach bei Bedarf neuen Bon erstellen oder Bon kopie erstellen. Der Stornobon bekommt eine eigene Signatur der lokalen USB-TSE und bleibt mit dem Ursprungsbon in der Datenbank nachvollziehbar, offene Positionen löschen Sie vorher mit F7. In Umsatz32 sehen Sie die stornierten Positionen rot markiert, sie werden bei den Summen nicht mitgezählt und fließen so in Kassenbericht und DATEV EXTF-Export als Einzelbuchungen oder Tagessummen ein. Verlassen Sie sich nicht ausschließlich auf den Vermerk im Tagesabschluss, heben Sie die ausgedruckten Stornobons geordnet zum Z-Bon auf und sichern Sie regelmäßig per DatenZIP inklusive TSE-Archiv. Ob das für Ihre Prüfung ausreicht, klären Sie bitte verbindlich mit Ihrem Steuerberater.