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Muss die alte Bonnummer mit auf den Storno?
Verfasst: Sa 10. Okt 2026, 14:05
von ffuchs
Muss auf dem Storno eigentlich die alte Bonnummer stehen oder reicht der Grund in QuickKasse? Will das sauber halten, ohne ewig zu suchen.
Re: Muss die alte Bonnummer mit auf den Storno?
Verfasst: Sa 10. Okt 2026, 14:45
von clairetaylor
Ursache ist die Nachvollziehbarkeit: ein abgeschlossener Bon bleibt mit TSE-Signatur bestehen und wird nur durch einen Gegenbon aufgehoben, deshalb reicht ein freier Grund ohne Bezug nicht. Gehe in QuickKasse so vor: Reiter Bonverfolgung, im Feld Bon \ RechNr. eingeben und ENTER-Taste betätigen den Originalbon laden, dann Schaltfläche Bon stonieren nutzen und die Rückfrage Möchten Sie den Bon stornieren bestätigen. Aktiviere Checkbox Stornobon drucken, damit du einen Beleg mit eigener TSE-Signatur erhältst. Das Programm bucht den Lagerbestand zurück, markiert die Positionen mit Zusatz Storno und meldet Rechnung wurde storniert. Prüfe danach in der Bonverfolgung, ob der Bon als storniert geführt wird, ein zweites Storno wird mit Storno schon getätigt abgewiesen. Für die steuerliche Bewertung der Belegverknüpfung frage bitte deinen Steuerberater.
Re: Muss die alte Bonnummer mit auf den Storno?
Verfasst: Sa 10. Okt 2026, 15:10
von ZimmererLogistik
Danke dir für die Erklärung, das war eine große Hilfe zur Nachvollziehbarkeit über die Bonverfolgung. Ich drucke den Stornobon immer gleich mit und hefte ihn hinter den Tagesabschluss.