Seite 1 von 1
Belegkopie für Garantiefall – muss da Kopie draufstehen?
Verfasst: Fr 9. Okt 2026, 16:40
von EichlerVersand
Wir verkaufen auch mal kleine Elektrogeräte und Kunden fragen oft nach einer Rechnung für die Garantie wenn sie den Zettel verlieren. Kann ich in QuickKasse einfach nochmal drucken oder muss das dann als Kopie markiert sein? Will da nichts falsch machen und bin noch ganz neu bei dem Thema.
Re: Belegkopie für Garantiefall – muss da Kopie draufstehen?
Verfasst: Fr 9. Okt 2026, 16:55
von clairetaylor
Für Garantiefälle ist ein erneuter Druck in der Regel der richtige Weg, denn das Original ist beim Kunden verloren gegangen und darf umsatzseitig nicht doppelt entstehen. Suchen Sie den Vorgang im Umsatzprogramm über Rechnung suchen, prüfen Sie Datum, Betrag und Kunde in der Liste und nutzen Sie dann die Druckfunktion für die markierte Rechnung, im Auftrag über Rechnung drucken mit der Abfrage nur nachdrucken, dabei wird kein neuer Warenausgang erzeugt und der Lagerbestand bleibt unverändert. Ob der Nachdruck optisch als Kopie oder Zweitausfertigung gekennzeichnet sein muss, kann ich steuerrechtlich nicht verbindlich beantworten, bitte klären Sie das kurz mit Ihrem Steuerberater. Als große Hilfe hat es sich bewährt, Elektrogeräte gleich mit F10 auf einen Kunden zu buchen statt auf Kundennummer 1 Barverkauf, dann finden Sie den Beleg über Kundennummer suchen sofort wieder und drucken sauber für die Garantie nach.
Re: Belegkopie für Garantiefall – muss da Kopie draufstehen?
Verfasst: Fr 9. Okt 2026, 17:35
von nschmidt
Bei uns kommt das öfter vor mit Wasserkocher und so. Wir suchen den alten Bon über Rechnung suchen, schauen kurz auf Datum und Betrag, und drucken ihn dann über Rechnung drucken nur noch mal aus. Da steht bei uns dann Kopie drauf, das ist für die Garantie völlig okay. Seit wir mit F10 alles auf Namen buchen, finden wir es über die Kundennummer viel schneller.