QuickKasse - Kassenprogramm
QuickKasse - Manchmal können Lösungen so einfach sein! Das Kassenprogramm ist ideal für den Einsatz des Computers anstelle einer Registrierkasse. QuickKasse.. die Kassensoftware
QuickKasse - Manchmal können Lösungen so einfach sein! Das Kassenprogramm ist ideal für den Einsatz des Computers anstelle einer Registrierkasse. QuickKasse.. die Kassensoftware
QuickKasse - Manchmal können Lösungen so einfach sein!
Das Kassenprogramm ist ideal für den Einsatz des Computers anstelle einer Registrierkasse.
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Barcodescanner, Kassendisplay, Bondrucker, Kassenschublade, Kassentastatur.
Optionale Hardware:
Barcodescanner, Kassendisplay, Bondrucker, Kassenschublade, Kassentastatur.
GDPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen) bezeichnet aber eigentlich nur die Technik,
mit der gearbeitet wird und orientiert sich an OECD-Standards, bei denen ein Mindestbestand exportierter
Buchhaltungsdaten vorhanden sein muss.
Einprägsamer für das Kürzel ist übrigens „Gib Dem Prüfer Deine Unterlagen“.
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) erließ in einem Schreiben vom 26.11.2010 verschärfte Richtlinien für die
„Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften“.
Für Gastronomen bedeutet das, dass dem Finanzamt künftig alle Einzeldaten zu jedem
Geschäftsvorfall elektronisch und unveränderlich in einem maschinell auswertbaren
Format jederzeit zur Verfügung gestellt bzw. auf einem externen Datenträger (z. B. USB-Stick oder SD-Speicherkarte)
gespeichert werden müssen. Erst dann entspricht die Kasse bzw. das Kassensystem den „Grundsätzen zum Datenzugriff
und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen“ (GDPdU)
1.) Im Kassensystem wird jede Buchung detailliert,
nachvollziehbar über einen Zeitraum von 10 Jahren gespeichert.
2.) Im Kassensystem wird über einen Zeitraum von 10 Jahren
jeder Bericht nummeriert und reproduzierbar gespeichert
3.) Im Kassensystem wird jede Änderung
und das Löschen von Dateien inhaltlich protokolliert.
4.) Artikeldatenänderungen im Kassensystem (Happy Hour, Gutscheine,
Rabatte, Verlustgründe etc.) inhaltlich und zeitlich nachvollziehbar protokolliert
5.) Daten sind vom Prüfer digital einlesbar (db, csv, txt usw.)
Die automatische Datensicherung können Sie gleichzeitig auf mehrere Medien erstellten z. B.
lokal, per eMail, Netzwerk, FTP und auf Dropbox. D. H sollten die PC’s gestohlen werden,
können Sie Ihr System mit der Datensicherung wieder aufbauen. So sind Sie auch gegenüber
dem Finanzamt (10 Jahre Aufbewahrungspflicht) auf der sicheren Seite.
Kasse nicht für Österreich geeignet
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