Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma TaylorCom Softwareentwicklung Limited Sie erhalten eine auf Sie ausgestellte Lizenz, sowie eine ordentliche Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und eine Installations- CD. Die Lieferung erfolgt generell per Post. Lizenz gilt ausdrücklich für einen PC mit einem deutschen Windowsbetriebsssystem. Für die Beschaffenheit und Funktionen der von der TaylorCom Softwareentwicklung Ltd. entwickelte Software abschließend maßgeblich. Bei Unsicherheiten kann die vorhandene Demo Software unter www.winlager.de geladen werden. Wir verkaufen nur an Händler bzw. Unternehmen (B2B = Business to Business). § 1 Geltung der AGB Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbe- dingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch- mals ausdrücklich vereinbart werden. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn Ge- genbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf eigene Geschäfts- bzw. Einkaufsbedin- gungen erfolgen. Solchen Gegenbestätigungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von diesem Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart oder schriftlich durch uns bestätigt werden. Unsere Angebote sind ausschließlich für den gewerblichen Bedarf von Handel, Handwerk, Industrie und Gewerbe. Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. gesetzlicher MwSt. § 2 Angebot oder Vertragsschluß 2.1. Angebote sind - auch in Prospekten, Anzeigen usw. - freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch hinsichtlich der Preisangaben. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungs- daten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Änderungen im Zuge des technischen Fortschrittes bleiben vorbehalten. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur mit unserer schriftlichen Bestätigung wirk- sam. Unsere Verkaufsangestellten sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder münd- liche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen. 2.2. Der Kunde erwirbt von TaylorCom Softwareentwicklung Ltd. die im Angebot näher bezeichnete Standardsoftware einschließlich der zugehörigen Anwenderdokumentation in elektronischer Form (soweit vorgesehen) unter den vereinbarten Nutzungsbedingungen. 2.3. Die Software wird auf einem Datenträger aufgezeichnet und in ausführbarer Form als lauffähiges Maschinenprogramm im Objektcode und soweit vorgesehen einschließlich einer Bedienungsanleitung (Benutzungsdokumentation oder Online-Hilfe) und der Installationsanleitung geliefert. Die Bedienungsanleitung und die Installationsanleitung können dem Kunden auch elektronisch zur Verfügung gestellt werden. 2.4. Die Beschaffenheit und Funktionen der von der TaylorCom Softwareentwicklung Ltd. entwickelten Software ist abschließend maßgeblich. Eine davon abweichende Beschaffenheit schuldet TaylorCom Softwareentwicklung Ltd. nicht. Bei Unsicherheiten kann die vorhandene Demo Software unter www.winlager.de geladen werden. Bestandteil der vereinbarten Beschaffenheit ist auch die Nutzung auf einer von TaylorCom Softwareentwicklung Ltd. freigegebenen Software- und/oder Hardware-Umgebung. Eine davon abweichende Beschaffenheit schuldet TaylorCom Softwareentwicklung Ltd. nicht. 2.5. Eine über die Mängelbeseitigung innerhalb der Gewährleistungszeit hinausgehende Wartungsleistung an der Software erfolgt nur auf Grundlage eines separat abzuschließenden Softwarepflegvertrages, auf den die Besondere Bedingungen für die Erbringung von Serviceleistungen der TaylorCom Softwareentwicklung Ltd. Anwendung finden. Bei Reklamationen muß das Kaufdatum mit einer Rechnung nachgewiesen werden. Der reklamierte Artikel muß zusammen mit einer Kopie der Rechnung, ausreichend frankiert, eingeschickt werden. Der Käufer (B2B = Business to Business) auch einer komplexen Software kann eine über die Mängelbeseitigung hinausgehende Pflege nicht allein deshalb erwarten, weil er die Software längerfristig zu nutzen beabsichtigt. Will er die Pflege, so muss er vor Erwerb der Software die Möglichkeit des Abschlusses eines Pflegevertrags ausloten und notfalls auf andere Software ausweichen. Software wird schließlich auch nicht wie Kfz-Teile durch Verschleiß "schlecht" beziehungsweise unbrauchbar. Folgte man der Auffassung insbesondere des LG Köln, so bliebe auch völlig unklar, wie weit die angebliche Nebenpflicht zur Softwarepflege reicht, was konkret geschuldet wird und welches Entgelt hierfür erwartet werden kann. Gleichwohl: Aus Sicht sowohl des Softwareherstellers als auch aus Sicht des Anwenders insbesondere komplexer Softwareprodukte sollte klar vertraglich geregelt werden, was geschuldet ist und was nicht. Auch über die Pflege sollten sich die Parteien frühzeitig verständigen. (OLG Koblenz, Urteil vom 12.01.2005, Gesch.-Nr. 1 U 1009/04) 2.6. Den Einsatz von Reports (Bons, Lieferscheine, Rechnungen usw.) als Entwurfswerkzeug ermöglicht dem Anwender die einfache Gestaltung benutzerdefinierter Layouts und Datenbankabfragen mit beliebiger Selektion von Daten aus. Entsprechende Vorlagen liegen im Verzeichnis \Lag3000\Doc Dateiendung *.lst Das 254 seitige Handbuch liegt unter \Lag3000\html\designer.pdf Beschaffenheit und Richtigkeit der Reports schuldet TaylorCom Softwareentwicklung Ltd. nicht. 2.7. Sie haben 30 Tage Setup Support. Über einen Wartungsvertrag kann der Support verlängert werden. Ein Wartungsvertrag ist keine Pflicht. Auch ohne Wartungsvertrag können Sie die üblichen, kostenlosen SUPPORT-Kanäle nutzen. Supportforum: http://www.winlager.de/phpBB2/index.php § 3 Preise Die von uns angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich Mwst.- Verpackungs- und Versendungskosten. Wenn keine andere Zahlungsmodalität schriftlich vereinbart wird, liefern wir per Nachnahme auf Ko- sten des Auftraggebers. Unsere Angebote sind ausschließlich für den gewerblichen Bedarf von Handel, Handwerk, Industrie und Gewerbe. Soweit zwischen Vertragsschluß und Lieferdatum mehr als vier Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung gültigen Preise. § 4 Lieferzeiten Liefertermine und -fristen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Vereinbarung und sind stets unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Alle Liefertermine stehen un- ter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung an uns. Teillieferungen sind zulässig. § 5 Versand- oder Gefahrübergang Der Versand erfolgt auf Gefahr und Kosten des Käufers. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versen- dung unser Lager verlassen hat. Wird der Versand ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft an den Käufer auf diesen über. Bei entsprechendem schriftlichen Auftrag des Käufers werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert. Liefertermine und Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindliche zeitliche Orientierungshilfen, es sei denn, dass sie ausdrücklich als fixe Termine schriftlich vereinbart sind. Ich behalte mir vor, die Spezifikationen des Lizenzproduktes z. B. an technische Entwicklungen, Gesetzesänderungen oder künftige marktliche Anforderungen anzupassen. Quellcodes sind nicht Bestandteil der Lieferung. Gleiches gilt für individuelle Anpassungen oder Erweiterungen der Software. Wir gewährleisten den einwandfreien Lauf der Software nur auf den von uns freigegebenen Betriebssystemen. XP,Vista und Win7 (alle 32 Bit). Mangels gegenteiliger Weisung bestimmen wir den Spediteur oder Frachtführer. Kosten des Versandes gehen zu Lasten des Käufers. Versand ins Ausland: Die Ware wird nur auf ausdrückliche Weisung des Käufers versichert. Software unter 500 EURO wird unversichert versandt. Sobald Hardware mitbestellt wird, werden Pakete mit 500 EURO versichert. § 6 Gewährleistung Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf: - betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß / unsachgemäßen Gebrauch - Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Kunden - Reports, wie Bons, Rechnungen und Kassenberichte - Betrieb mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen / Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen / Feuchtigkeit aller Art / falsche oder fehlerhafte Programm-, Software- und/oder Verarbeitungsdaten sowie jegliche Verbrauchsteile, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die TaylorCom Ltd. gewährleistet, dass die Vertragsprodukte nicht mit Mängeln, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, behaftet sind. Die Herstellung der Vertragsprodukte erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt. Die Parteien sind sich jedoch darüber bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. Wir erteilen zu keinem Zeitpunkt eine Garantie, es sei denn, das Wort *Garantie* wird ausdrücklich benannt. Software wird generell unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung geliefert. Diese Gewährleistungsansprüche gegen uns beginnen mit Lieferung an den Kunden\Unternehmer. Die Gewährleistungsrechte des Kunden\Unternehmer setzen voraus, dass dieser den nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Der Kunde bzw. Unternehmer hat evtl. Mängel innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung schriftlich mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist sind jegliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Diese Regelung entspricht dem § 377 HGB. Im Falle einer Auftragsprogrammierung nimmt der Auftraggeber die Programmteile zum Übergabezeitpunkt ab. Die Gefahren aus der Benutzung gehen zu Lasten des Auftraggebers. Auch bei Verwendung der Programmteile im Rahmen einer Funktionsprüfung durch oder mit Beteiligung des Auftraggebers vor dem Übergabezeitpunkt, geht die Haftung auf den Auftraggeber über. Die TaylorCom Softwareentwicklung Ltd. übernimmt keine Haftung für offensichtliche oder versteckte Fehler, auch nicht für solche,die erst im nachhinein zu einer fehlerhaften Ausführung der Programmteile führen. Support kann über einen Wartungsverträge (freiwillig) nach der Gewährleistung verlängert werden. Es besteht keine Gewährleistung auf kostenlose Updates. Den Service "kostenlose Updates" gibt es ab Kaufdatum: 10.12.2009 Sie sind nicht übertragbar. Unabhängig davon gibt die TaylorCom Ltd. etwaige weitergehende Garantie- und Gewährleistungszusagen der Hersteller in vollem Umfang an den Kunden weiter, ohne dafür selbst einzustehen. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Serien-Nummer, Typenbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden. Wir macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computer -Programme so zu entwickeln, dass diese unter allen erdenklichen Bedingungen fehlerfrei arbeiten. Gegenstand einer jeden Gewährleistung ist die TaylorCom Software, die im Sinne der Programmbeschreibung grundsätzlich brauchbar ist. Es wird keine Gewähr dafür übernommen, dass Programmfunktionen den Anforderungen des Bestellers genügen und für ein bestimmtes Vorhaben geeignet sind. Sofern nicht schriftlich zugesichert übernimmt TaylorCom keine Garantie für die einwandfreie Zusammenarbeit mit anderen Programmen oder Hardware sowie Hardware-Komponenten. Bei den Angaben auf der Homepage von TaylorCom, sowie bei der Programmdokumentation handelt es sich um eine Beschreibung der Funktionen, nicht um zugesicherte Eigenschaften. Bei Softwareprodukten übernimmt TaylorCom - auch bei bestimmungsgemäßem Einsatz - keine Haftung für Schäden an Computern, Daten oder anderer Software, die nicht eindeutig auf das erstellte Softwareprodukt zurückzuführen sind. Fehler müssen dokumentiert werden, damit eine ordendliche Nachbesserung erfolgen kann. Es reicht nicht aus... "Fehler im Programm" zu schreiben. Ansonsten verfällt der Anspruch. Fehlerbeschreibungen m ü s s e n (per Post) schriftlich zugesandt werden. Selbstverschuldete Fehler werden in Rechnung gestellt. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Erst bei endgültig fehlgeschlagener Nachbesserung oder Nachlieferung können sonstige Gewährleistungsansprüche, insbesondere Wandlung oder Minderung, geltend gemacht werden. Wartungsverträge können (müssen nicht) nach der Gewährleistung verlängert werden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Datenbeständen in gespeicherter oder gedruckter Form kann keine Gewähr übernommen werden. Sofern im Einzelfall durch ausdrückliche schriftliche Ver- einbarung dennoch eine Gewähr übernommen wird, bezieht sich diese nur auf die Richtigkeit des Datenbestandes zur Zeit der Lieferung. Bei kundenspezifischen Programmieraufträgen beträgt die Gewährleistungsfrist von 2 Wochen. Auf kostenlose Updates gibt es keine Gewährleistung. Sofern Dateien und Informationen von Dritten (Behörden oder sonstigen privaten oder öffentlichen Auskunftsstellen) stammen und durch uns übernommen werden, wird eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit nicht übernommen. Die Firma TaylorCom Softwareentwicklung Limited, übernimmt keine Haftung für den Gebrauch oder Missbrauch seiner Software, sowie daraus resultierender Schäden. Ein Vertrieb auf Shareware-CDs und Beilage-CDs von Zeitschriften ist nur gestattet, wenn Sie dies vorher schriftlich an o.g. Adresse mitteilen und das Einverständnis erhalten. Voraussetzung für den Vertrieb ist, dass die Software in seiner Gesamtheit weitergegeben wird. Die Weitergabe von lediglich einzelnen Programmdateien ist nicht gestattet. Ferner ist es nicht gestattet, die Programme und die mitgelieferte Dokumentation zu verändern, zu disassemblieren, zu manipulieren. Die Firma TaylorCom Softwareentwicklung Limited übernimmt keine Haftung für Fehler, die aus unsachgemäßer Benutzung der Software resultieren. Für Probleme, die durch interne Programmfehler entstehen, wird ebenfalls nicht gehaftet. Der Einsatz der Programme geschieht auf alleinige Verantwortung des Endanwenders. Datevschnittstelle (ist Freeware) wird nicht Supportet.Für Datev gibt es keine kostenlosen Updates. Datev ist nicht Bestandteil des Kaufvertrages. Anpassungen sind kostenpflichtig. Datev DLL kann unter ..... geordert werden. http://www.datev.de/dpiforms/ShowForm.do?formid=4102&mailto=schnittstellenberatung@datev.de Das Datenbanksicherungsprogramm ist Freeware wird nicht Supportet. Sie können aber mit jeden ZIP Programm die Datenbank sichern. Jede Programmänderung ist kostenpflichtig. Beim Kauf der Netzwerkversion muss ein funktionierenden Netzwerk wie Rechtevergabe, Netzgeschwindigkeit usw. vorhanden sein. Beim Kauf des Filialmanager muss ein funktionierenden Netzwerk wie Rechtevergabe, Netzgeschwindigkeit und offener Routerport 3306 (für MySQL Datenbank) usw. vorhanden sein. 6.1 Ist der Anwender Kaufmann, ist die Gewährleistung ausgeschlossen, wenn er seiner 2 wöchigen Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB nicht nachgekommen ist. 6.2 Der Anwender ist nicht berechtigt, Mängel selbst zu beseitigen und Ersatz der hierfür erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. § 7 Haftung Die Haftung bzw. Schadensersatz wird auf den Kaufpreis (nur Software) begrenzt. Schadensersatzansprüche verjähren mit Ablauf von sechs Monaten seit Lieferung bzw. Erbringung der Serviceleistungen. Mängel sind durch den Käufer unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Ware, schriftlich mitzuteilen. Versteckte Mängel, die innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden, müssen unverzüglich nach Entdeckung mitgeteilt werden. Mangelhafte Liefergegenstände sind vom Käufer auf eigene Kosten an uns zu senden. Erfolgt die Mängelrüge zu Recht, erstatten wir dem Käufer die durch eine übliche Versendung mit der Deutschen Post AG oder einem vergleichbaren Unternehmen entstehenden Kosten. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jedwede Gewährleistungsansprüche uns gegenüber aus. Wir stehen dem Käufer nach bestem Wis- sen zur Erteilung von Auskunft und Rat über die Verwendung unserer Erzeugnisse zur Verfügung. Wir haften hierfür jedoch nur dann, wenn hierfür ein besonderes Entgelt vereinbart wurde. Im übrigen haften wir unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch unserer gesetzli- chen Vertreter und leitenden Angestellten. Für das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen haften wir nur im Umfang der Haftung für anfängliches Unvermögen nach dem voranstehenden Satz. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Er- reichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftungsbeschränkung für anfängliches Unvermögen nach dem obigen Absatz dieser Haftungsregelung entsprechend heranzuziehen. Falls der Käufer verlangt, daß Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorge- nommen werden, können wir diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fallen- de Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu unseren Standardsätzen zu bezahlen sind. Eine Haftung für übliche Abnutzung ist ausgeschlossen. Bei Nichtbefolgung unse- rer Benutzungsanweisung und Veränderungen an Produkten, die nicht den Original-Spezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung. Ohne unsere schriftliche Zustimmung sind Ansprüche, die sich gegen uns richten, nicht abtretbar und können nur vom Käufer geltend gemacht werden. Alle Designvorlagen wie Rechnungen, Bons, Lieferscheine, Kassenberichte sind reine Beispielvorlagen. Diese Beispielvorlagen müssen individuell gestaltet werden. Alle Beispielvorlagen z. B. Rechnungen sind auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Alle relevanten Daten wie Steuernummer, Mehrwertsteuer usw. müssen laut Finanzamt vorhanden sein. Für die Sicherung der auf Festplatten gespeicherten Daten bzw. deren Löschung ist der Käufer selbst verantwortlich. Unterlagen, die mit Hilfe der Kassensoftware erstellt worden sind, müssen für die Dauer der Aufbewahrungsfrist (10 Jahre).... jederzeit verfügbar, unverzüglich lesbar und maschinell auswertbar aufbewahrt werden (lt. §147, Abs. 2 der Abgabenverordnung). Grundsätzen ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchhaltung (GoBS) und den Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU). Hierfür ist der Käufer selbst verantwortlich. Die Software wird mit größter Sorgfalt entwickelt, aber dennoch ist es nach dem heutigen Stand der Technik nicht möglich, eine absolut fehlerfreie Software zu produzieren. § 8. Vereinbarung über Rücksendekosten / Erstattung von Zahlungen im Falle des Widerrufs B2B (Business-to-Business)* Unsere Angebote sind ausschließlich für den gewerblichen Bedarf von Handel, Handwerk, Industrie und Gewerbe (B2B). Das gesetzliche Widerrufsrecht gilt nicht für Handel, Handwerk, Industrie und Gewerbe - Amtsgericht Münster (Aktenzeichen: 6 C 4090/06). § 9. Widerrufsrecht und Widerrufsfolgen a) Widerrufsrecht Ein Widerrufsrecht besteht grundsätzlich nicht bei: CDs, DVDs, CD-Roms, Software, Softwarelizenzen und Videos, welche vom Verbraucher entsiegelt wurden. Auch bei Waren, die nach Kundenspezifikationen gefertigt wurden, z.B. auf Kundenwunsch gefertigte PC-Systeme oder Bundles, ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen. Verkauf an Firmenkunden (B2B) , Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen! Unsere Angebote sind ausschließlich für den gewerblichen Bedarf von Handel, Handwerk, Industrie und Gewerbe. Das gesetzliche Widerrufsrecht gilt nicht für Handel, Handwerk, Industrie und Gewerbe - Amtsgericht Münster (Aktenzeichen: 6 C 4090/06). § 10 Eigentumsvorbehalt Bis zur Erfüllung sämtlicher zum Zeitpunkt der Lieferung bestehender oder später entstehender For- derungen aus diesem Vertragsverhältnis, die uns gegen den Käufer zustehen, behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor. Verarbeitung und Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Er lischt das (Mit-)Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, daß das (Mit- )Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig nach dem Rechnungswert auf uns übergeht. Der Käufer verwahrt unser (Mit-)Eigentum unentgeltlich. Ware, an der dem Verkäufer (Mit-)Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten oder zu veräußern, solange er sich nicht im Verzug befindet. Verpfändungen oder Sicherungsüber- eignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder aus einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Der Käufer ist bereits jetzt wider- ruflich ermächtigt, die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnung im eigenen Namen ein- zuziehen. Auf unsere Aufforderung hin hat der Käufer die Abtretung offenzulegen, die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen vorzulegen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Käufer auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt der Käufer. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug - sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers ge- gen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung in der Vorbehaltsware liegt - so- weit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag. § 11 Zahlung Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, sind unsere Rechnungen ohne Abzug sofort zur Zah- lung fällig. Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers, nach denen Zah- lungen zunächst auf dessen älteren Schulden anzurechnen sind, die Zahlung zunächst auf die Ko- sten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen. Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, ab dem Zeitpunkt des Verzuges Zinsen in Höhe von 6 % über dem Basiszinssatz zu berechnen. Es wird vereinbart, daß wir für jede Mahnung, deren Kosten vom Käufer zu tragen sind, eine pau- schalen Mahnkostenbetrag von EUR 10,00 erheben können. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn wir Schecks angenommen haben. Im übrigen sind wir in diesem Falle berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherungsleistungen zu ver- langen. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Ge- genansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig fest- gestellt wurden oder unstreitig sind. Wir sind berechtigt, die Bezahlung während des Vertragsverhältnisses und innerhalb der gesetzlichen Zeit der Währungsumstellung nach eigener Wahl und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Be- stimmungen entweder in Deutscher Mark oder in Euro zu verlangen. § 12 Schutz- und Urheberrechte Der Käufer ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich zu unterrichten, falls er Kenntnis einer Verlet- zung von gewerblichen Schutz- oder Urheberrechten durch ein von uns geliefertes Produkt erhält. Die Regelung solcher Ansprüche und die Verteidigung des Käufers gegen Ansprüche des Rechtsinha- bers wird durch uns auf eigene Kosten geregelt, soweit die Verletzung unmittelbar durch ein von uns geliefertes Produkt entstanden ist. Wir sind grundsätzlich bemüht, dem Käufer das Recht zur Benut- zung des Produktes zu verschaffen. Falls dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen nicht möglich ist, sind wir nach eigener Wahl berechtigt, das Produkt so abzuändern, daß das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder das Produkt zu- rückzunehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zu erstatten. Hat der Käufer das von uns gelieferte Produkt verändert oder in ein System integriert oder haben wir aufgrund der Anweisungen des Käufers das Produkt so gestaltet, daß hieraus Verletzungen von Schutzgesetzen resultieren, ist der Käufer verpflichtet, uns gegenüber Ansprüchen des Inhabers des verletzten Rechtes zu verteidigen und freizustellen sowie die uns sonst entstehenden Schäden zu er- setzen. Unsere Programme und die dazugehörenden Dokumentationen sind für den Eigengebrauch des Käufers, der eine einfache, nicht übertragbare Lizenz erhält, bestimmt. Ohne unsere vorherige schriftliche Einwilligung darf der Käufer weder Programme noch Dokumentationen Dritten zugänglich machen. Kopien dürfen lediglich für Archivzwecke, als Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt wer- den. Eine Haftung oder ein Kostenersatz durch uns für solche Kopien ist ausgeschlossen. Sofern Originale einen auf den Urheberrechtsschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser durch den Käufer auch auf Kopien anzubringen. § 13 Datenschutz Personenbezogene Daten des Kunden werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der Be- troffene eingewilligt hat oder das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bzw. eine andere Rechtsvor- schrift es anordnet oder erlaubt. Daneben dürfen wir personenbezogene Daten, die erforderlich sind um ein Vertragsverhältnis ein- schließlich seiner inhaltlichen Ausgestaltung zu begründen oder zu ändern, verarbeiten und nutzen, soweit dies zur Beratung des Kunden, zur Werbung, und zur Marktforschung für eigene Zwecke er- forderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht daß ein entgegengesetztes Interesse des Kun- den gegeben ist oder dieser in die Speicherung und Nutzung eingewilligt hat. § 14 Zusatzbedingungen/Update-Service Die Lieferung von Updates erfolgt im Rahmen unserer Verfügbarkeit. Wir sind bemüht, eine entspre- chende Liefermenge von Seiten unseres Lieferanten zur Verfügung zu halten. Falls aus von uns nicht zu vertretenden Gründen ein Update-Service vorzeitig eingestellt werden muß, sind wir zum Rücktritt vom Vertrage berechtigt. Sollten dennoch Schadensersatzansprüche gegen uns bestehen, sind diese auf Fälle der groben Fahrlässigkeit und des Vorsatzes beschränkt. Der Käufer ist im Rahmen der Schadensminderungspflicht gehalten, sich benötigte Datenbestände auf andere zumutbare Weise zu beschaffen. Haftung für Folgeschäden sind ausgeschlossen. Programmänderungen berechnen wir Stundenweise a' 45 EURO pro Std. zzgl. Mwst. Bei kundenspezifischen Programmieraufträgen gelten nur schriftliche Vereinbarung die in Form von schriftliche Aufträgen. Aufräge werden nur gegen Vorkasse entgegengenommen. Überweisung gilt als Auftragsbestätigung. § 15 Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort ist unser Hauptgeschäftssitz in London. Sofern der Käufer Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, ist Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten unser Geschäftssitz. Wir sind in diesem Fall jedoch auch berechtigt, unsere Ansprüche bei den Gerichten des allgemeines Gerichtsstandes des Käufers geltend zu machen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtstand bleibt unberührt. Die gesamten Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Verweist dieses Recht auf ausländische Rechtsordnungen, sind solche Verweisungen unwirksam. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (UNCITRAL) wird ausdrücklich ausgeschlossen. Erfüllungsort ist Bad Oeynhausen. Gerichtsstand für beide Teile ist 32549 Bad Oeynhausen Wir sind jedoch berechtigt, nach unserer Wahl eigene Ansprüche an den Gerichtsstand meines Partners geltend zu machen. Ist mein Vertragspartner kein Vollkaufmann, gilt die gesetzliche Regelung. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland. § 16 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarun- gen nicht berührt. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als ver- einbart, die dem von den Parteien Gewollten am nächsten kommt. Dies gilt entsprechend für ergän- zungsbedürftige Lücken. Bei Audio-, Videoaufzeichnungen, Software und Computerspielen: Hier sind Widerruf und Ruckgabe gema? § 3 Abs. 2 Ziffer 1 FernAbsG nicht moglich, wenn die gelieferten Datentrager vom Kunden entsiegelt worden sind. § 17 Weiterverkauf von Erworbenen Lizenzen Im Allgemeinen ist Weiterveräußerung der TaylorCom Softwareentwicklung Limited Lizenzen untersagt. Auch bei einem Betriebsübergang kann die Software nicht übertragen werden. Landgericht München I, Aktenzeichen 7 O 23237/05 und Oberlandesgericht München, Aktenzeichen 6 U 1818/06. Wer Software-Lizenzen trotzdem veräußert, der hat nicht nur mit Unterlassungsansprüchen zu rechnen. Es ist nach deutschem Recht natürlich möglich, Software zu versteigern oder gebraucht zu kaufen. Der Lizenznehmer steht auf der org. Rechnung und kann nicht übertragen werden. Allerdings muss dann vom alten zum neuen registrierten Benutzer ein so genannter "Lizenztransfer" durchgeführt werden, den wir mit 199 EUR bei der Einzelplatzversion und 999 EUR bei der Client\Server Version in Rechnung stellen. Die Lizenz wird dann Freigeschaltet. § 18 Support Alle TaylorCom Produkte werden mit einem 30-Tage Installations-Support ausgeliefert. In diesem Zeitraum können Sie Ihre Anfragen kostenfrei übermitteln. Je nach Bedarf erhalten Sie einen Rückruf auf Ihre Anfrage, eine schriftliche Antwort per E-Mail oder eine kostenfreie Fernwartung, damit Ihre Aufgabenstellung zügig und schnell gelöst wird. Sie können sich sicher sein, dass uns Ihre Zufriedenheit am Herzen liegt. Folgende Richtlinien sollen klare Verhältnisse sicherstellen, damit jeder Kunde einen gleichwertigen Anspruch erhält und sich die Standard-Support-Option klar von anderen Dienstleistungs-Angeboten der TaylorCom abgrenzt. (1) Der TaylorCom Service entscheidet in Ihrem Sinne welche Kontaktart (Telefon, EMail, Fernwartung) sich zur zügigen Lösung Ihrer Aufgabenstellung eignet. (2) Der 30-Tage Installations-Support bezieht sich ausschließlich darauf, dass der Betrieb und die Lauffähigkeit von unsere Software sichergestellt ist. Ein Anspruch auf Anwender-Support, Fernwartungs-Support, Telefon- oder EMail-Support ist nicht Teil der Standard Support-Option. (3) Ein Anspruch auf Rückruf besteht nicht. Die Antwortzeiten ergeben sich aus dem Serviceaufkommen in der zuständigen Abteilung. Ein Anspruch auf Lösung innerhalb eines festgelegten Zeitraumes besteht nicht. Jedoch werden Anfragen selbstverständlich so schnell wie möglich beantwortet. (4) Anfragen, die per E-Mail oder über die Webseite der TaylorCom gestellt werden, werden auf den Anspruch der Standard-Support-Option überprüft. Nach Ablauf des Installations-Supports besteht kein Anspruch mehr auf kostenlose Bearbeitung. Forum http://www.winlager.de/phpBB2/index.php Gerne bieten wir Ihnen auch individuelle auf Ihren Bedarf zugeschnittene Supportverträge mit den von Ihnen gewünschten SLA´s (Service Level Agreements) an. Hardware-Support gilt nur für unsere Produkte. § 18a Digitales Handbuch Zur Software existiert ein PDF Dokument in dem ein Schnelleinstig beschrieben wird. Für System Builder-Produkte steht kein kostenloser Microsoft Support zur Verfügung. Aktuelles Handbücher können im Startcenter unter Menü "Handbücher" geladen werden. Verkauf an Firmenkunden (B2B) , Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen! Unsere Angebote sind ausschließlich für den gewerblichen Bedarf von Handel, Handwerk, Industrie und Gewerbe. Das gesetzliche Widerrufsrecht gilt nicht für Handel, Handwerk, Industrie und Gewerbe - Amtsgericht Münster (Aktenzeichen: 6 C 4090/06). § 18b Reklamation / Transportschäden / Ausschlussfrist für Mängelanzeige Reklamation innerhalb der ersten 14 Tage nach Zustellung. Handelt der Kunde als Unternehmer, gilt hinsichtlich des Prüfungsmaßstabes § 377. § 19 Updates Irrtümer und Fehler bleiben ausdrücklich vorbehalten, die Angaben oder Dateien erfolgen ohne Gewähr. Die Angaben stellen nur Beschreibungen dar und enthalten keine Garantie der Beschaffenheit der Produkte. Das Risiko, das sich aus der Verwendung oder der Leistung dieser Dateien ergibt, verbleibt bei Ihnen. *** Programmänderungen behalten wir uns vor. Update geschehen auf eigene Gefahr. *** Lebenslange Updates gibt es ab dem Kaufdatum 01.11.2009 19.1 Andere als die vorstehend genannten Leistungen, (wie z. B. Schulungen, Einweisungen, individuelle Formularanpassung, Überprüfung von Datensicherungen und Vor-Ort-Support) sind nicht Bestandteil des Vertrages, diese erbringt TaylorCom im Rahmen ihrer betrieblichen Möglichkeiten nach Stellung eines Kostenvoranschlages gegen gesondertes Entgelt. Alle Fragen werden unter dem Forum http://www.winlager.de/phpBB2 beantwortet. § 20 Mitwirkungspflichten des Anwenders, Stammdaten-pflege, Datensicherung 20.1 Der Anwender wird TaylorCom in angemessenem Umfang bei der Erfüllung der vertraglichen Leistungspflicht kostenfrei unterstützen. Dies beinhaltet folgende Pflichten des Anwenders: · Der Anwender benennt TaylorCom einen im Umgang mit den unterstützten Produkten geschulten, qualifizierten Mitarbeiter als Ansprechpartner. · Sollten die von TaylorCom benannten Lösungsschritte seitens des Anwenders nicht umgesetzt werden können, so hat der Anwender für die Bereitstellung eines qualifizierten Dritten Sorge zu tragen. · Bei Fehlermeldungen sind die aufgetretenen Symptome und die System- und Hardwareumgebung detailliert zu benennen, ggf. unter Verwendung der von TaylorCom zur Verfügung gestellten Formulare. · Der Anwender hat die zu einer angemessenen Abwicklung der Unterstützungsleistungen, mittels Datenfernübertragung (Telefonleitung, Fax, E-Mail) erforderliche Infrastruktur zu beschaffen und funktionsfähig zu erhalten. · Die von TaylorCom erhaltenen Programme sind laut Installationsdokumentation einzuspielen, und die von TaylorCom mitgeteilten Vorschläge zur Fehlersuche und Fehlerbehebung sind einzuhalten. · Die mitgeteilten Passwörter oder Zugangsnummern für die unterstützten Produkte oder die von TaylorCom zur Verfügung gestellten Informationsdienste sind vertraulich zu behandeln und angemessen gegen Missbrauch zu sichern. 20.2 Der Anwender ist insbesondere verpflichtet, die ihm im Rahmen dieses Vertrages überlassenen Programme oder Programmteile unverzüglich zu prüfen und, sofern diese vertragsgemäß sind, unverzüglich einzuspielen, es sei denn, dies ist ihm aufgrund besonderer Umstände nicht zumutbar. In diesem Falle hat er TaylorCom unverzüglich zu informieren, dass er nicht den neuesten Programmstand der unterstützten Produkte einsetzt und die Gründe hierfür zu nennen. 20.3 Das Anpassen, Speichern, Sichern oder Verändern von Drittprogrammen nach Einspielen neuer Programmversionen, Anpassen oder Korrigieren der unterstützten Programme obliegt dem Anwender. TaylorCom ist im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten gegen gesonderte Vergütung bereit, hierbei auch vor Ort mitzuwirken. 20.4 TaylorCom übernimmt im Rahmen dieses Vertrages keine Verantwortung für die Pflege der individuellen Daten des Anwenders. Der Anwender wird diese Daten regelmäßig sichern, insbesondere vor jeder Supporthandlung, vor dem Ändern, Anpassen oder Ersetzen einer Programmversion durch TaylorCom. § 21 Schlussbestimmungen 21.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. 21.2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. 21.3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt. Zusatz zur WEEE - Registrierungspflicht Unser Partner Pulsa GmbH entsorgt für uns die Elektrogeräte. EEE - Registrierungspflicht nach dem Elektro-und Elektronikgesetz (ElektroG) Hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass unser Partner Pulsa GmbH ab dem 14. November 2005 bei der "ear - stiftung elektro-altgeräte register" registiert ist. Registrierungsnummer lautet: DE 13729906 Ende der Widerrufsbelehrung. Impressum TaylorCom Softwareentwicklung Limited ist unter folgender Internetadresse zu erreichen: www.Winlager.de Firmenanschrift: Servicecenter TaylorCom Softwareentwicklung Limited Hummelweg 6a 32549 Bad Oeynhausen Geschäftsführer zu 100% I.Javad Tel. siehe http://www.winlager.de/kontakt.htm Firmengründung: 01.09.2008 Umsatzsteuer-Id-Nummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: USt-IdNr.: DE261694011 Steuernummer : 335 / 5764 / 4872 Name & Registered Office: Sitz: Bad Oeynhausen Geschäftsführer: I. Javad Handelsregister: Amtsgericht Bad Oeynhausen Registered office address: TaylorCom Softwareentwicklung Limited Company No. 6661529 69 Great Hampton Street BIRMINGHAM B18 6EW Verantwortlich für den Inhalt: TaylorCom Softwareentwicklung Limited I.Javad Hummelweg 6 32549 Bad Oeynhausen Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort ist unser Hauptgeschäftssitz in London. Mail: info@winlager.de Copyright: Die Bilder und Texte von TaylorCom Softwareentwicklung Limited sind urheberrechtlich geschützt. Genannte Marken- und Produktnamen sind Warenzeichen- oder eingetragene Warenzeichen bzw. Marken der jeweiligen Eigentümer bzw. Hersteller. Alle Angaben sind unverbindlich (Irrtum bzw. Änderungen vorbehalten). Links zu Websites Dritter: Der Betreiber ist nicht verantwortlich für den Inhalt externer Links und hat keinerlei Einfluss auf den Inhalt und die Gestaltung der gelinkten Seiten. Sollte der Inhalt oder die Aufmachung dieser Seiten fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, sind Sie aus dem Grundsatz der Schadensminderungspflicht gehalten, uns vorab zu informieren. Wir werden die beanstandeten Teile im Zweifelsfall unverzüglich entfernen. Rechtsverfolgungskosten Ihrerseits sind daher unnötig und können daher nicht übernommen werden. Stand: 12.2009